158/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 01.03.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ermöglichung pädagogischer Autonomie und Stärkung des Professionsverständnisses der Pädagog_innen

Aus unserer Sicht steht im Kern der pädagogischen Autonomie ein wertschätzender, vertrauens- und zugleich anspruchsvoller Blick auf die Rolle des/der Lehrers/Lehrerin als Expert_innenberuf. Lehrer_innen sind Pädagogik-Profis und „Bildungsexpert_innen der Praxis“, die eigenverantwortlich pädagogische Entscheidungen treffen können sollen. Dabei sind sie nicht allein, sondern eingebettet in ein Team, in eine Schule als lernende Organisation, in eine Profession. Echte pädagogische Autonomie gibt Schulen die umfassende Freiheit, pädagogische Modelle und didaktische Konzepte autonom festzulegen, ebenso wie die Profilbildung durch Curricula und Lehrpläne, die Jahrgangstruktur (altershomogene oder -heterogene Lerngruppen), die Klassen- bzw. Gruppengrößen je Fach und Schulstufe, die Struktur der Unterrichtszeit sowie die Lehrmittel und -methoden.

Die Aufgabe der Politik ist es in diesem Zusammenhang, einen fixen Rahmen für Freiräume zu schaffen, gemeinsame Zielvorgaben auszugeben und deren Erreichung zu begleiten und zu evaluieren. Wir schlagen hier die Einführung der „Mittleren Reife“ am Ende der Schulpflicht vor. Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, die Lehrer_innen in der Ausübung ihrer Profession detailreich zu reglementieren. Die Politik hat sich auf die Definition eines klaren Handlungsrahmens zu konzentrieren und darüber hinaus hat sie den Respekt für die Autonomie dieser Expert_innen-Profession zu fördern.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ehest möglich alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um umfassende pädagogische Freiheit an allen Schulstandorten und in allen Schularten zu ermöglichen. Das Professionsverständnis der Lehrer_innen als Expert_innenberuf ist umfassend zu fördern und durch einen klaren Handlungsrahmen zu gewährleisten. Damit einhergehend sind gemeinsame Zielvorgaben zu formulieren, deren Umsetzung und Erreichung begleitet und evaluiert werden sollen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.