163/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 01.03.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten , Dr.in Pamela Rendi-Wagner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die geplante Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

 

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erfüllt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Funktion. Sie stellt für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine umfassende Versorgung sicher. Begonnen bei Prävention und Heilbehandlung, über berufliche und soziale Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bleiben.

 

Mit ihrem Beitrag von 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage stellen ArbeitgeberInnen nicht nur sicher, dass ihre ArbeitnehmerInnen beispielsweise nach einem Arbeitsunfall umfassend versorgt und schnell wieder arbeitsfähig sind, sie sichern sich damit auch gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder an Berufskrankheiten leidender ArbeitnehmerInnen ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für einen Betrieb sein können.

 

Die schwarz-blaue Bundesregierung hat angekündigt, den Beitragssatz von 1,3 Prozent auf 0,8 Prozent senken zu wollen. Die AUVA muss ein Konzept vorlegen, wie diese Beitragssenkung möglich gemacht werden kann. Gelingt ihr das nicht, droht ihr die Auflösung.

 

Der Beitragssatz von 1,3 Prozent ergab für das Jahr 2016 Beiträge für ArbeiterInnen und Angestellte in der Höhe von 1,26 Milliarden Euro. Dem gegenüber stehen Aufwände der AUVA in der Höhe von 1,37 Milliarden Euro, wovon fast eine Milliarde Euro für Renten und Unfallheilbehandlungen aufgewendet wurden. Eine Beitragssenkung um 0,5 Prozent, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, hätte für die AUVA einen Bilanzverlust von 489,2 Millionen Euro zur Folge – eine enorme Summe. Das übersteigt den Nettogesamtaufwand für alle Einrichtungen, den gesamten Präventionsaufwand, den gesamten Verwaltungsaufwand sowie den Gesamtaufwand für die berufliche und soziale Rehabilitation.

 

Sieht man sich die Effekte der geplanten Beitragssenkung auf ArbeitgeberInnenseite an, so stellt man fest, dass kleine und mittelständische Betriebe, also 97 Prozent der Betriebe in Österreich, kaum davon profitieren. Der ArbeitgeberInnenbeitrag lag im Jahr 2016 bei rund 29,21 Euro im Monat (1,3 Prozent der durchschnittlichen Beitragsgrundlage im Jahr 2016 von 2.247,30 Euro) pro ArbeiterIn. Bei einer Beitragssenkung von 0,5 Prozent beträgt die durchschnittliche monatliche Ersparnis der ArbeitgeberInnen für einen Arbeiter/eine Arbeiterin 11,20 Euro pro Monat oder 134 Euro pro Jahr (für Angestellte: 15,3 Euro/Monat bzw. 183 Euro/Jahr).

 

Bei einer Betriebsgröße von 10 MitarbeiterInnen, liegt die Ersparnis bei Angestellten bei 1.836 Euro pro Jahr, bei einem Großbetrieb mit 10.000 MitarbeiterInnen ist der Profit mit 1,8 Millionen Euro weitaus größer. Hier zeigt sich klar und deutlich, wer von dieser Maßnahme profitiert und für wen diese Bestimmung in das Regierungsprogramm aufgenommen wurde: für Großkonzerne. Für Klein- und Mittelbetriebe bringt sie keine nennenswerte Entlastung.

 

Für die Menschen in Österreich sind die Folgen aber fatal: begonnen bei der Schließung von Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren, über die Streichung der Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe – eine wichtige Maßnahme zur Minimierung der finanziellen Belastung durch Krankenstände der MitarbeiterInnen –, bis hin zur Streichung der Befreiung vom Unfallversicherungsbeitrag der Unternehmen für Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen über 60. Ganz zu schweigen von den Kosten, die auf Länder und Krankenversicherungsträger im dreistelligen Millionenbereich zukommen, wenn die AUVA die Ausgleichszahlungen an die Krankenversicherungsträger reduziert oder eine höhere Abgeltung ihrer Leistungen in den Unfallkrankenhäusern durchsetzt.

 

Die Senkung des Beitragssatzes bzw. die Auflösung der AUVA hat mit einer Handvoll Großkonzerne in Österreich nur wenige Gewinner, aber fast fünf Millionen Verlierer: jene Menschen, die bei der AUVA versichert sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt auch weiterhin ihren Aufgaben Prävention, Heilbehandlung, soziale und berufliche Rehabilitation sowie finanzielle Entschädigung bei bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachkommen kann und die dafür notwendige finanzielle Grundlage erhalten bleibt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss