166/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 01.03.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Kugler, Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat

Österreich hat sich um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2019 bis 2021 beworben. Das dreijährige Mandat für einen der 47 Sitze im Rat erhält ein Land von den 193 Ländern der UNO-Vollversammlung. Das Gremium soll zur Stärkung der Menschenrechte auf der ganzen Welt beitragen und Menschenrechtsverletzungen ansprechen. Zu deren Beseitigung spricht der UNO-Menschenrechtsrat Empfehlungen aus.

Österreich war bereits 2011 bis 2014 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf vertreten. Unter dem Motto "Building Bridges for Human Rights" will unser Land erneut Verantwortung im zentralen Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen übernehmen.

 

Der parlamentarische Ausschuss für Menschenrechte begrüßt diese Kandidatur.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat – so wie bisher - mit Nachdruck auf allen diplomatischen Ebenen zu unterstützen und somit zu einem positiven Ergebnis der nahenden Abstimmung beizutragen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte ersucht.