168/A XXVI. GP

Eingebracht am 19.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend

ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem Kunst und Kultur als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) StF: BGBl. Nr. 1/1930 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird wie folgt ergänzt:

In Artikel 8 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Die Republik Österreich schützt und fördert Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Ausdrucksformen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und Vollziehung."

BEGRÜNDUNG

Kultur ist das Fundament der kollektiven Identität eines Landes und grundlegender Bestandteil unseres Zusammenlebens. Kunst und Kultur sind gleichermaßen Ausdruck wie Voraussetzung von Freiheit, ihre Freiheit und ihren Eigenwert gilt es zu garantieren und zu schützen.

Kulturelle Identität und Vielfalt können nur dann wirksam gewährleistet werden, wenn es eine öffentliche Verantwortung dafür gibt. Die Kulturpolitik muss deshalb durch geeignete Maßnahmen bestmögliche und vor allem verlässliche Rahmenbedingungen für die österreichische Kulturlandschaft schaffen.

Auf europäischer Ebene wird mit Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die große Bedeutung von Kultur für Europa festgeschrieben. Eine verfassungsrechtliche Grundlage für die kulturelle Verantwortung der Republik Österreich besteht jedoch nicht und bleibt in der Ausgestaltung den einzelnen staatlichen Organen überlassen.

Die Aufnahme von Kunst und Kultur als Staatsziel im Verfassungsrang unterstreicht deren Bedeutung für unsere Gesellschaft und stärkt die kulturellen Belange in politischen und juristischen Abwägungsprozessen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.