Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) StF: BGBl. Nr. 1/1930 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird wie folgt ergänzt:

In Artikel 8 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Die Republik Österreich schützt und fördert Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Ausdrucksformen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und Vollziehung.“