168/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 19.03.2018

 

 

Änderungen laut Antrag vom 19.03.2018

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) StF: BGBl. Nr. 1/1930 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird wie folgt ergänzt:

 

 

In Artikel 8 wird folgender Absatz 4 angefügt:

 

 

(4) Die Republik Österreich schützt und fördert Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Ausdrucksformen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und Vollziehung.

(4) Die Republik Österreich schützt und fördert Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Ausdrucksformen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und Vollziehung.