168/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 19.03.2018 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) StF: BGBl. Nr. 1/1930 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird wie folgt ergänzt: |
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In Artikel 8 wird folgender Absatz 4 angefügt: |
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(4) Die Republik Österreich schützt und fördert Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Ausdrucksformen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und Vollziehung. |
(4) Die Republik Österreich schützt und fördert Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Ausdrucksformen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch Gesetzgebung und Vollziehung. |