171/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 19.03.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Preiner

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend mehr Nachhaltigkeit und Verteilungsgerechtigkeit für die kommende GAP-Förderperiode 2020+

 

 

Derzeit laufen die Verhandlungen zur Erstellung der neuen Verordnungen (EU) für die Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 auf Hochtouren.

 

Das Verteilungsvolumen der derzeitigen Periode 2014-2020 beträgt in Österreich für die EU-Agrarförderungen ca. 12,5 Milliarden Euro (inklusive nationaler Kofinanzierung von 3,8 Milliarden Euro).

 

Österreich hat die Aufgabe, einen Schritt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen, sich dafür einzusetzen, dass wirksame Nachhaltigkeitskriterien für die Abrufbarkeit der öffentlichen Fördermittel definiert werden, sowie, dass EU-Fördergelder verstärkt so eingesetzt werden, dass alle Menschen im ländlichen Raum davon profitieren. Soziale Dienste, wie Kinderbetreuung, Pflege sowie Gesundheitsvorsorge und -versorgung müssen in einem viel stärkeren Ausmaß von der nächsten Förderperiode profitieren. Hinzu kommt, dass laufend kleine bzw. mittlere landwirtschaftliche Betriebe schließen müssen und die davon betroffenen Menschen am Arbeitsmarkt landen. Laut Eurostat nahm die Betriebszahl in den letzten 10 Jahren EU-weit um 27% ab. Ein Teil der Fördermittel muss deshalb auch für die Arbeitsplatzschaffung in ländlichen Regionen zur Verfügung stehen.

 

Laut Europäischer Kommission (Mitteilung vom 29.11.2017, S.17) erhalten nach wie vor derzeit 20% der Beihilfenempfänger 80% der Direktzahlungen. Auch in Österreich erhalten die Betriebe mit den höchsten Einkommen laut Grünem Bericht 2017 die höchsten Subventionen (Daten Grüner Bericht 2017, S 175). Dies liegt vor allem auch am flächenbezogenen Fördersystem der EU.

 

Die Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus ist deshalb gefordert, sich für eine Verschiebung der Flächenzahlungen, die derzeit die großen Agrarbetriebe bevorzugen, hin zu den kleineren und mittleren Betrieben, sowie den Nebenerwerbsbetrieben einzusetzen.

 

Auch die Bergbauernbetriebe mit hoher und höchster Erschwernis und die Biobetriebe müssen weiterhin verstärkt gefördert werden.

 

Während der Anteil der Haupterwerbsbetriebe 36% beträgt, stellen die Nebenerwerbsbetriebe mit 54% in Österreich die Mehrheit (Daten Grüner Bericht 2017, S 166). Entsprechend ihrer Bedeutung müssen diese auch in der Agrarpolitik stärker berücksichtigt werden. Dies auch im Hinblick ihrer Bedeutung für die Landschaftspflege und den Tourismus in ländlichen Regionen.

 

Im Herbst 2017 wurde durch eine Studie der Universität Nijmegen auf der Grundlage von Datensammlungen in Deutschland ein allgemeines Insektensterben aufgezeigt. Die Ergebnisse belegen, dass seit 1989 drei Viertel der Insekten der Umwelt verloren gingen. Vorbote war das so genannte Bienensterben. Das Insektensterben betrifft die gesamte natürliche Nahrungskette auch für Kleintiere und findet nicht in den Naturschutzgebieten statt, sondern geschieht ursächlich in den großen Agrarflächen, die die Schutzgebiete und Ökoflächen umschließen und die durch Monokulturanbau und Intensivnutzung immer eintöniger und ökologieferner werden. Im Druck auf die Insekten- bzw. Nützlingspopulationen spielt die großflächige Anwendung von Pestiziden aller Art eine zentrale Rolle. Pestizidreduktionsprogramme und Agrarumweltprogramme mit garantierter Pestizidfreiheit sind deshalb dringend geboten. Das Bienen- und Insektensterben ist eines der brennendsten Umwelt- und Agrarprobleme der Gegenwart und ein wichtiger Indikator, dass die Nachhaltigkeitsziele in der Landwirtschaft mit der bisherigen Agrarpolitik und ihren Maßnahmen nicht bzw. nur sehr unzureichend erreicht wurden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, sich bei den laufenden Verhandlungen für die rechtlichen Grundlagen der nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 dafür einzusetzen,

 

1. dass flächenbezogene Zahlungen vor allem kleineren, mittleren und Nebenerwerbsbetrieben zugutekommen und daher eine wirksame verpflichtende Kappung der EU-Direktzahlungen für Großbetriebe, die Einführung einer starken Degression der Direktzahlungen bei Großbetrieben und eine Ausweitung der Umverteilungsprämie umgesetzt werden,

 

2. dass, falls das Zwei-Säulen-Modell weitergeführt wird, es zumindest zu einer Verschiebung der Budgetmittel von Säule 1 auf Säule 2 in einem größeren Ausmaß kommt, da der Rückgang der Agrarbetriebe EU-weit im zuletzt veröffentlichten 10-Jahres-Zeitraum bei 27% liegt,

 

3. dass wirksame und messbare Nachhaltigkeitskriterien als Voraussetzung für die Abrufbarkeit von EU-Fördermitteln definiert werden,

 

4. dass nur jene Betriebe Agrarfördermittel erhalten, die sich zu einer messbaren Pestizidreduktion verpflichten,

 

5. dass Agrarfördermittel, die im Rahmen eines Umweltprogrammes abrufbar sind, nur dann beansprucht werden dürfen, wenn auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird,

 

6. dass Betriebe, die auf die Fütterung mit gentechnisch veränderten Futtermitteln verzichten, besonders gefördert werden,

 

7. dass die Sozialen Dienstleistungen im Maßnahmenprogramm eine viel stärkere finanzielle Berücksichtigung finden,

 

8. dass Bergbauernbetriebe der Kategorien 3 und 4, also mit hoher und höchster Erschwernis bei der Förderung noch stärker als bisher berücksichtigt werden,

 

9. dass in der EU generell die Unterstützung und Förderung der Betriebe in den Berggebieten verstärkt wird,

 

10. dass die Biolandwirtschaft in einem noch stärkeren Ausmaß als bisher bei Fördermaßnahmen berücksichtigt wird,

 

11. dass die Arbeitsplatzschaffung im Ländlichen Raum auf Grund der Tatsache, dass laufend Höfe zusperren, im Rahmen der Förderprogramme stark berücksichtigt wird,

 

12. dass die Verwendung der standardisierten Arbeitszeit anstatt des Flächenbezuges der Direktzahlungen der 1. Säule der GAP neben Nachhaltigkeitskriterien als Basis für die Zahlungen der 1. Säule herangezogen wird.

 

Außerdem wird die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus aufgefordert, dem Nationalrat im Zuge der Umsetzung der neuen GAP-Periode ab 2020 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der nicht nur die Umsetzung der Vorgaben für die Säule 1 der GAP ab 2020 beinhaltet, sondern ebenfalls die Vorgaben für die Abrufbarkeit der Agrarfördermittel der Säule 2 regelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.