176/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.03.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung geblockter Altersteilzeit

 

In der Praxis arbeiten Arbeitnehmer_innen bei einer geblockten Altersteilzeit eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und die restliche Zeit nicht (Freizeitphase), wobei üblicherweise die Freizeitphase unmittelbar an die Arbeitsphase anschließt. Diese Freizeitphase kann bis zu 2,5 Jahre betragen. Sie stellt de facto eine vorzeitige Pensionsphase dar. Die geblockte Altersteilzeit ist also nichts anderes als eine Frühpensionierungsmöglichkeit. Diese Frühpensionierung wird allerdings mit Millionenbeträgen vom Arbeitsmarktservice (AMS) subventioniert. Den Dienstgebern werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Dienstgeberbeiträge) entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuzüglich der zusätzlich entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei einer Blockzeitvereinbarung im Ausmaß von 50% vom AMS ersetzt.

Damit subventioniert das AMS frühzeitige Ruhestände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit betrugen laut AMS 2016 rund 86,4 Mio Euro. Der Aufwand ist zwischen dem Jahr 2014 und dem Jahr 2016 sogar um 35% gestiegen. Gerade in Anbetracht der guten wirtschaftlichen Konjunktur und der sinkenden Arbeitslosigkeit können diese Mittel sinnvoller eingesetzt werden. Es macht keinen Sinn Frühpensionierungen von staatlicher Seite zu fördern, gleichzeitig aber bei Qualifizierungsmaßnahmen, vor allem für ältere Arbeitnehmer_innen, zu sparen.

Auch AMS Vorstand Johannes Kopf äußerte kürzlich Kritik an der geblockten Altersteilzeit und fordert eine Abschaffung dieser: "Aus meiner Sicht könnte man die geblockte Altersteilzeit abschaffen", wird er in einem "Die Presse" Artikel vom 15.3.2018 zitiert. Die geblockte Altersteilzeit entspreche seiner Ansicht nach einer "Frühverrentnung" und nicht "altersgerechtem Arbeiten" ("Die Presse", 15.3.2018).

Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des Institutes für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2017, die insbesondere die Anreizwirkung, de facto in Frühpension zu gehen, massiv kritisiert: "Vor dem Hintergrund der geringen Erwerbstätigkeit Älterer in Österreich ist das ATZG sehr kritisch zu beurteilen. Die empirische Analyse hat eindeutig gezeigt, dass das ATZG das Arbeitsangebot (Arbeitszeitvolumen) der Älteren reduziert. Die vom ATZG ausgelösten makroökonomischen Effekte sind gering. Bezogen auf die vergleichsweise hohen Ausgaben für die Förderung der Altersteilzeit erscheint eine umfassende Reform des ATZG daher unbedingt angeraten."

Zusätzlich führt die geblockte Altersteilzeit auch zu einem statistischen Effekt im Bereich des Pensionsantrittsalters. Obwohl in Form der geblockten Teilzeitphase eigentlich schon ein vorzeitiger Ruhestand vorliegt, wird dieser Zeitraum, aufgrund der Förderung und Finanzierung über das AMS, nicht als Pension, sondern als Zeit der Erwerbstätigkeit betrachtet. Damit kann das Pensionsantrittsalter künstlich höher dargestellt werden.



Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die eine Abschaffung der geblockten Altersteilzeit vorsieht. "

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen