181/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 21.03.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Errichtung einer Kunststiftung des Bundes

 

Die Regierung hat ins Regierungsprogramm geschrieben, Fördermittel im Kulturbereich "klug einzusetzen", "Auftritte der österreichischen Kultur im Ausland zu bündeln", "Förderung österreichischer Kunst und Kultur mit besserer Planbarkeit und klarer Ergebnisorientierung" zu versehen und "private Kunstförderung" anzukurbeln. Was diesen sehr allgemein formulierten Zielen durchwegs fehlt, sind konkrete Maßnahmen und Inhalte. Ein Blick über Österreichs Grenzen zeigt, wie das eben Zitierte gelingen könnte: Die Schweizer Bundeskulturstiftung "Pro Helvetia" ist ein international anerkanntes Best-Practice-Beispiel gelungener Kultur- und Förderpolitik: Sie wirkt subsidiär, nimmt also auf das föderale Prinzip Rücksicht, vertritt kulturpolitische Agenden im Ausland und unterstützt Schweizer Künstler_innen bei ihrer Tätigkeit im Ausland. Neben anderen Förderzielen fördert "Pro Helvetia" Innovation, bspw. im Produktdesign, bis hin zur Marktreife.

Ebensolche strategischen Zielsetzungen braucht es in der österreichischen Kulturpolitik und Fördervergabe. Diese soll in einer österreichischen Bundeskulturstiftung gebündelt werden, die alle Bundesaktivitäten unter einem Dach vereint. Die Stiftung soll durch einen neu einzuführenden Kunst- und Kulturrat Entscheidungskompetenz bei nationalen Fördervergaben erhalten und die Sammeltätigkeit des Bundes übernehmen. Dabei wird die gemeinnützige Stiftung von der Republik und von privaten Institutionen gemeinsam nach dem Prinzip der „Matching Funds“ ausgestattet: So sollen private Mittel gewonnen werden. Förder- wie Sammlungsentscheidungen sollen von Expert_innengremien getroffen werden. Die Freigabe öffentlicher Mittel erfolgt dann bei Einbringung von privaten Mitteln in bestimmten Höhen. Es gibt sowohl eine staatlich gesicherte Basisfinanzierung als auch eine Deckelung der Kapitalverdoppelung, aber trotzdem breit gesetzte Anreize für private Unterstützung.

Da Sammlungstätigkeiten des Bundes zentral abgestimmt, entwickelt und budgetiert werden sollten, sollen sie in der Bundeskulturstiftung zusammengefasst werden. So wird gewährleistet, dass Sammlungstätigkeit planvoll, langfristig und auf Basis der Bewertung von Expert_innen passiert. In die Staatsstiftung werden die Artothek des Bundes und ihre Mittel eingebracht.

Neben der Aufgabe der Sammlung soll die Stiftung die Förderung der Präsenz und Präsentation zeitgenössischer österreichischer Kunst im Ausland (z.B. auf Messen und Ausstellungen) zum Zweck haben. Hier sollen alle Initiativen, die dieses Ziel bis dato oft getrennt voneinander verfolgten, gebündelt werden

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor-zulegen, welcher die Einrichtung einer Kunststiftung des Bundes regelt. Diese Stiftung soll die Sammlungstätigkeiten für alle nationalen Sammlungen auf Basis der Entscheidungen eines kompetenten Expert_innengremiums zusammenfassen, sowie sich der Förderung der Präsenz und der Präsentation von zeitgenössischer österreichischer Kunst im Ausland annehmen und ist budgetär mit einer stabilen Grundabgeltung und Matching Funds auszustatten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.