Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung, StF: BGBl. I Nr. 111/2013, wird wie folgt geändert:

Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt:

„§ 2 (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zur umfassenden Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit.

(2) Soziale Gerechtigkeit im Sinne dieses Verfassungsgesetzes ist erreicht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Möglichkeiten zum Wohle des Staates beitragen und entsprechend ihrer Bedürfnisse am Wohle des Staates teilhaben.“

Die bisherigen §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 werden die §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9.