183/A XXVI. GP -
Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Dr. Alfred J.
Noll,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende
Fassung lt. BKA/RIS |
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Eingearbeiteter
Antrag |
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Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung, StF: BGBl. I Nr. 111/2013, wird wie folgt geändert: |
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Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt: |
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§ 2 (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zur umfassenden Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit. |
§ 2 (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zur umfassenden Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit. |
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(2) Soziale Gerechtigkeit im Sinne dieses Verfassungsgesetzes ist erreicht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Möglichkeiten zum Wohle des Staates beitragen und entsprechend ihrer Bedürfnisse am Wohle des Staates teilhaben. |
(2) Soziale Gerechtigkeit im Sinne dieses Verfassungsgesetzes ist erreicht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Möglichkeiten zum Wohle des Staates beitragen und entsprechend ihrer Bedürfnisse am Wohle des Staates teilhaben. |
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Die bisherigen §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 werden die §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9. |
Hinweis der ParlDion: Hier wurde von der Erstellung eines Textvergleichs abgesehen.. |