183/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Dr. Alfred J. Noll,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 21.03.2018

 


Änderungen laut Antrag vom 21.03.2018

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung, StF: BGBl. I Nr. 111/2013, wird wie folgt geändert:

 

 

Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt:

 

 

§ 2 (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zur umfassenden Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit.

§ 2 (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zur umfassenden Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit.

 

(2) Soziale Gerechtigkeit im Sinne dieses Verfassungsgesetzes ist erreicht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Möglichkeiten zum Wohle des Staates beitragen und entsprechend ihrer Bedürfnisse am Wohle des Staates teilhaben.

(2) Soziale Gerechtigkeit im Sinne dieses Verfassungsgesetzes ist erreicht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Möglichkeiten zum Wohle des Staates beitragen und entsprechend ihrer Bedürfnisse am Wohle des Staates teilhaben.

 

Die bisherigen §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 werden die §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9.

Hinweis der ParlDion: Hier wurde von der Erstellung eines  Textvergleichs abgesehen..