184/A XXVI. GP

Eingebracht am 22.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Schaffung einer Familienzeit für Alle

Begründung

Das Familienzeitbonusgesetz wurde geschaffen, um Vätern mehr Anreiz für eine aktive Beteiligung an der Kinderbetreuung zu bieten. Diese Intention ist in weiten Bereichen erfolgreich umgesetzt worden. Drei wichtige Punkte bedürfen einer Verbesserung:

         Ganze Branchen sind de facto vom Familienzeitbonus ausgenommen, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen von ununterbrochener Erwerbstätigkeit vor und nach Inanspruchnahme der Familienzeit nicht erfüllen können - Familienzeitbonus soll unabhängig von Dauer der vorherigen Beschäftigung gewährt werden.

         Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familienzeit - Rechtsanspruch soll gelten.

         Der Familienzeitbonus in Höhe von € 700 wird im Fall eines späteren Bezuges von Kinderbetreuungsgeld von diesem wieder abgezogen - kein Abzug vom Kinderbetreuungsgeld.

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs 4 FamZeitBG

         Zeitraum von 28 bis 31 Tagen (innerhalb von 91 Tagen ab Geburt)

         Vater widmet sich ausschließlich der Familie

         Vollständige Unterbrechung sowohl der unselbstständigen als auch einer allfälligen selbstständigen Erwerbstätigkeit (auch keine geringfügige Beschäftigung), keine Leistung aus Arbeitslosenversicherung, keine Entgeltfortzahlung

         Die Erwerbstätigkeit muss vor Inanspruchnahme der Familienzeit mindestens 182 Tage durchgehend vorgelegen haben.

         Das Dienstverhältnis muss unmittelbar nach Konsumation der Familienzeit wieder aufgenommen werden.

         Mit dem Dienstgeber muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden - kein Rechtsanspruch auf Familienzeit.

§ 2 Abs 7 KBGG

         Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld reduziert sich um den Anspruch des Vaters nach dem Familienzeitbonusgesetz.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird auf gefordert, eine Gesetzesänderung für einen Rechtsanspruch auf Familienzeit samt Kündigungsschutz umzusetzen sowie Anreize zu schaffen, damit die Familienzeit auch tatsächlich in Anspruch genommen wird und die derzeitige Regelung mit der späteren Gegenrechnung mit dem Kinderbetreuungsgeld zu ändern."

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.