185/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 22.03.2018
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen

Begründung

Für Geburten ab 1.3.2017 wurde für jene Väter, die im Anschluss an die Geburt des Kindes einen „Papamonat“ mit dem Arbeitgeber vereinbaren, eine Geldleistung in Form des „Familienzeitbonus“ geschaffen. Neben anderen Voraussetzungen ist es erforderlich, dass Väter im Anschluss an den „Papamonat“ die ursprüngliche Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen.

Es ist daher nicht zulässig, direkt im Anschluss an den „Papamonat“ einen Väterkarenzurlaub in Anspruch zu nehmen. Die Beratungspraxis in der Arbeiterkammer zeigt jedoch, dass viele Arbeitnehmer direkt im Anschluss an den „Papamonat“ eine Väterkarenz in Anspruch nehmen möchten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesänderung des Familienzeitbonusgesetzes zu initiieren, wonach es nach Inanspruchnahme des Familienzeitbonusses möglich ist, eine Väterkarenz in Anspruch zu nehmen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.