191/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 17.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Sonja Hammerschmid

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausbau der Ganztagsschulen

Zum weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen wurde 2016 das mit 750 Millionen Euro dotierte Bildungsinvestitionsgesetz beschlossen und trat mit 1. September 2017 in Kraft. Für die Verbesserung der schulischen Infrastrukturen ganztägiger Schulformen stellt der Bund den Schulerhaltern in den Jahren 2017 bis 2025 für infrastrukturelle Massnahmen einen Zweckzuschuss bzw. eine Förderung zur Verfügung. Den Schülerinnen und Schülern soll eine qualitätsvolle schulische Betreuung geboten werden und diese in ihrer leistungsbezogenen und sozialen Entwicklung unterstützen, die Chancengerechtigkeit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern und ein ganzjähriges bedarfsorientiertes Angebot für die Erziehungsberechtigten darstellen und somit zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil der Schülerinnen und Schülern in ganztägigen Schulformen von derzeit rund 20 % auf 40 % im Jahr 2025 zu erhöhen.

Im Zuge der Beratungen zu den Budgets 2018/2019 wird in einer Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz der Zeitraum von 2025 bis 2032 erstreckt und somit der Ausbau ganztägiger Schulformen entscheidend verlangsamt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, den ursprünglich im Bildungsinvestitionsgesetz vorgesehenen Zeitrahmen bis 2025 beizubehalten und den zügigen Ausbau durch entsprechende Informations- und Begleitmassnahmen zu unterstützen und zu forcieren.“

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss