199/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 18.04.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Gabriele Heinisch-Hosek, Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Budget zum Ausbau von Gewaltschutz- und -präventionsmaßnahmen

 

Es macht mich sehr betroffen, wie viele Frauen jährlich Opfer von Gewalttaten werden. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, das Betreuungsangebot auszubauen", so die Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß, laut einem Bericht im Standard vom 8.2.2018.

"Mir sind Frauenthemen ein wichtiges Anliegen. Mir persönlich, und mir als Frauenministerin. Zu viele Frauen sind noch immer Opfer von Gewalt, von häuslicher Gewalt und von Sexualdelikten", so Bundesministerin Bogner-Strauß in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes vom 8. März 2018.

In ihrem Regierungsprogramm (S. 107) fordert die aktuelle Bundesregierung im Bereich Gewaltprävention für Frauen Folgendes:

·        Österreichweiter Ausbau von Akutintervention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

·        Weiterer Ausbau von Notunterkünften für Frauen und Kinder

·        Interministerielle Arbeitsgruppe NAP gegen Gewalt an Frauen fortsetzen

·        Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzzentren

Anfang des Jahres wurden daher 100 zusätzliche Betreuungsplätze für von Gewalt betroffene Frauen bis zum Jahr 2022 angekündigt. Das Budget der UG 10, "Frauenangelegenheiten und Gleichstellung" soll für die Jahre 2018 und 2019 allerdings nur 10,17 Mio Euro betragen. Tatsächlich liegt das von der Regierung angestrebte Wirkungsziel im Bereich der Gewaltprävention für die kommenden Jahre unter dem Wert, der in den Jahren 2015 und 2016 schon hergestellt war.

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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert, die budgetären Mittel für den Ausbau von Maßnahmen zur Gewaltprävention und Gewaltschutz ausreichend zu erhöhen, um so zu einer Verbesserung der Gewaltschutz- und -präventionsmaßnahmen zu gelangen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.