204/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 18.04.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rehabilitierung und Entschädigung für Homosexuelle

 

2002 wurde § 209 StGB als letzter jener Paragraphen vom VfGH aufgehoben, die eine heute gesellschaftlich-politisch als zutiefst unrecht zu qualifizierende - und in diesem Falle auch gleichheitswidrige - Behandlung von Homosexuellen durch das Strafrecht vorsahen. Davor wurden schon einige andere Bestimmungen aufgrund des gesellschaftlichen Fortschritts diesbezüglich entfernt, etwa bereits 1971 das "Totalverbot" oder später spezielle Strafen für homosexuelle Prostitution. Die alten Urteile wurden damals allerdings nicht aufgehoben und die Verurteilungen nicht aus dem Strafregister getilgt - außer die Verurteilten wandten sich an den EGMR. Die Vorstrafen stellen einen erheblichen Nachteil für die Betroffenen dar und wirken nach wie vor diskriminierend. Der EGMR bestätigt, dass dieser Umstand weiterhin eine Menschenrechtsverletzung darstellt. 2013 wurde Österreich vom EGMR wegen der Nichtlöschung von Vorstrafen verurteilt.

In der vergangenen GP erfolgte der Versuch einer "Generalamnestie", der jedoch keine automatische Tilgung von Verurteilungen nach § 209 StGB vorsah, sondern diese an einen Antrag des/der Verurteilten knüpfte.
Homosexuellen ist durch die Strafgesetzgebung der Vergangenheit unvertretbares Unrecht widerfahren, das so weitgehend wie möglich gutzumachen ist. Diese Wiedergutmachung an einen Antrag und eine Einzelfallprüfung zu knüpfen, ist eine unangemessene Schikane und muss durch die ex-lege Rehabilitierung ersetzt werden, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland in einem vorbildhaften Schritt im Jahr 2017 realisiert wurde.
Es ist nicht erklärlich, warum nicht pauschal alle Verurteilungen nach § 209 StGB aufgehoben und getilgt und Entschädigungszahlungen durch den Nationalrat festgelegt werden können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die aufgrund der mittlerweile aufgehobenen anti-homosexuellen Strafgesetze verurteilten Personen sofortige Rehabilitierung und eine angemessene Entschädigung erhalten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.