208/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 18.04.2018
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Mag.a Selma Yildirim
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Keine Einsparungen bei der Kinderbetreuung!“
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Barcelona-Ziel |
Österreich 2016 |
Differenz |
Unter-3-Jährige |
33% |
25,4% |
7,6%-Punkte |
Der Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots wurde im Jahr 2008 beschlossen, 2011 und 2014 erneuert, das Auslaufen der Vereinbarung konnte 2017 durch eine einmalige Verlängerung in der letzter GP verhindert werden. Für 2018 wurden 52 Mio. Euro beschlossen. Lt. BFG 2018/2019 plant die Bundesregierung nun insbesondere eine Senkung der Zuschüsse für den Ausbau Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Diese Vorgehensweise ist insbesondere deshalb zu verurteilen, da Familien am meisten von Sachleistungen, wie gut ausgebaute Kinderbetreuung, profitieren. Mit dem Wegfall der Fördermittel des Bundes kommt es zudem zu einer massiven Verunsicherung von Ländern und Gemeinden, da jedwede Planungssicherheit verloren geht. 11 VIF-Kriterien: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag; an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet; Angebot Mittagessen; maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen |
In den vergangenen Jahren wurden mittels Art. 15a Vereinbarungen seitens des Bundes insgesamt 305 Millionen Euro an Fördermittel für den Ausbau des Kinderbildungs- und - betreuungsangebots zur Verfügung gestellt. Die Schwerpunkte dieser erfolgreichen Ausbau- Offensive lagen in den Maßnahmen zur zügigen Erreichung des Barcelona-Ziels von 33 % bei den Unter-Drei-Jährigen im gesamten Bundesgebiet, sowie in den Qualitätsverbesserungen It. Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF1)). Das Ziel ist noch nicht erreicht, denn bundesweit fehlen derzeit mehr als 18.000 Plätze bei den Unter- Drei- Jährigen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kürzungen der Mittel für den weiteren Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung rückgängig zu machen und dafür zu sorgen, dass in Zukunft österreichweit ausreichend Kinderbetreuungsplätze für Unter- Drei- Jährige zur Verfügung stehen, die den sog. VIF Kriterien entsprechen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.