210/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 19.04.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten, Dr.in Pamela Rendi-Wagner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die geplante Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

 

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erfüllt wichtige Funktionen. Sie stellt für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine umfassende Versorgung sicher. Begonnen bei Prävention und Heilbehandlung, über berufliche und soziale Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bleiben.

 

Mit ihrem Beitrag von 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage stellen ArbeitgeberInnen nicht nur sicher, dass ihre ArbeitnehmerInnen beispielsweise nach einem Arbeitsunfall umfassend versorgt und schnell wieder arbeitsfähig sind, sie sichern sich damit auch gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder an Berufskrankheiten leidender ArbeitnehmerInnen ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für einen Betrieb sein können.

Die Finanzierung der AUVA stellt auch einen Risikoausgleich unter den Unternehmen dar und damit eine solidarische Absicherung gerade kleiner Betriebe. Der kleine Handwerksbetrieb müsste sonst deutlich mehr zahlen als ein großes Versicherungsbüro mit geringem Risiko.

 

Trotz dieser enormen Leistungen der AUVA eröffnete Bundesministerin Hartinger-Klein am 5. April, dass Sie die Unfallversicherungsanstalt auflösen wird. Hartinger-Klein erklärte gegenüber der APA, sie gehe davon aus, dass die AUVA die 500 Millionen (Anm. geforderte Einsparungen, die im Regierungsprogramm enthalten sind) nicht auf die Reihe bringen werde. Deshalb werde es "nach derzeitigem Stand" zur Auflösung kommen. (APA0358 II, 5.4.2018)

 

Die Auflösung der AUVA geht zulasten der Steuerzahler, der Dienstgeber oder anderer Sozialversicherungsträger, vor allem aber zulasten der Menschen in Österreich: begonnen bei der Schließung von Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren, über die Streichung der Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe – eine wichtige Maßnahme zur Minimierung der finanziellen Belastung durch Krankenstände der MitarbeiterInnen –, bis hin zur Streichung der Befreiung vom Unfallversicherungsbeitrag der Unternehmen für Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen über 60.

 

Die Auflösung der AUVA hat mit einer Handvoll Großkonzerne in Österreich nur wenige Gewinner, aber fast fünf Millionen Verlierer: jene Menschen, die bei der AUVA versichert sind.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Gesundheitsausschuss wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht aufgelöst wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss