212/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 19.04.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Stöger

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses

 

In der 190. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP wurde mit einer breiten Mehrheit die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Auch die Regierungsparteien der aktuellen Gesetzgebungsperiode stimmten für das Verbot des Zugriffs „auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten“ (Dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N – Quelle: Parlamentshomepage, Stand 23. Februar 2018).

Der Städtebund, die FinanzreferentInnen der Bundesländer und nicht zuletzt der Gemeindebund gehen durch die Abschaffung des Pflegeregresses von Mehrkosten aus, die sich nicht durch die zur Verfügung gestellten 100 Mio. Euro an Bundesmittel abdecken lassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern eine Lösung für die Finanzierung der Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden sind, unverzüglich herbeizuführen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales