218/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.04.2018
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Entschließungsantrag

A N T R A G

 

der Abgeordneten Erwin Preiner

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend umgehendes Neonikotinoide-Freilandverbot

 

 

Bienen und Schmetterlinge sind lebenswichtig für die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen sind auf Bestäubung angewiesen, ihre weltweite Bestäubungsleistung wird auf 200 bis 500 Milliarden Euro geschätzt. Auch die abnehmende Bestäubungsleistung von Wildpflanzen hat einen direkten Einfluss auf das Überleben anderer Insekten, von Vögeln und Säugetieren. Das Insektensterben wirkt sich also auf unsere Umwelt insgesamt aus.

 

Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Nervengifte, die die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Die Mengen, welche die Bienen aufnehmen, sind oft nicht unmittelbar tödlich. Werden sie aber in die Bienenstöcke eingeschleppt, so schwächen sie das ganze Volk. Sie können auch das Orientierungsvermögen und die Kommunikationsfähigkeit der Flugbienen so sehr schädigen, dass diese nicht mehr zu ihren Stöcken finden und verende müssen. Dies führt mittlerweile sehr oft zum Tod ganzer Völker.

In den letzten Jahren wurden über 500 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht, die alle von einem hohen Risiko für Bestäuber ausgehen. Aber auch Evidenzen für breite negative Auswirkungen auf die Umwelt wurden festgestellt. In Österreich konnte die AGES im Rahmen des von der EU geforderten Expositionsmonitorings in den letzten Jahren klar belegen, dass seit dem Teilverbot 2013 der drei Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid - im Zuge dessen Österreich als damaliger Vorreiter ein viel weitergehendes Verbot als von der EU gefordert sowie auch den Einsatz von Glyphosat bei der Sikkation verboten hat - die Anzahl der Bienenschäden dramatisch zurückgegangen ist. Der Erfolg des Teilverbotes für Honigbienen ist damit klar belegt.

Wie die aktuelle Risikobewertung der EFSA zeigt, bestehen noch maßgebliche Lücken beim Bienenschutz. Auch der Einsatz der drei Neonicotinoide beim Anbau von Pflanzen wie Salat, Endivien oder Zuckerrüben, die bislang weder vom Teilverbot in der EU noch von jenem in Österreich erfasst sind, birgt hohe Risiken. Dies kann angesichts der bereits stark zurückgegangenen Bestandszahlen und der wichtigen Rolle, die Bienen gerade auch für die Landwirtschaft spielen, nicht weiter tatenlos hingenommen werden.

Österreich muss weiterhin Vorreiter beim Schutz der Bienen und wildlebenden Insekten bleiben und darum auf Grund der neuen deutlichen Erkenntnisse der Wissenschaft über die Wirkstoffklasse der Neonikotinoide das Pflanzenschutzmittelgesetz umgehend novellieren sowie auch für das Neonikotinoid Thiacloprid, das nach Einschätzung der EFSA hormonelle Wirkungen aufweist, gesetzliche Einschränkungen beschließen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, umgehend eine Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes vorzulegen, das neben einem sofortigen nationalen Verbot des Inverkehrbringens von Glyphosat das Verbot der drei Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid für das Freiland umfassend beinhaltet sowie starke Einschränkungen der Indikationen für das Neonikotinoid Thiacloprid zusätzlich vorsieht. Es sind umfassende Vorschläge für Substitutionsprodukte und -möglichkeiten zum Neonikotinoid Thiacloprid, das nachgewiesenermaßen hormonelle Wirkungen aufweist, vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft