220/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.04.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abg. Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Förderung österreichischer Kunst und Kultur – Erarbeitung einer bundesweiten Kunst- und Kulturstrategie

Österreich ist eine Kulturnation. Ein wesentlicher Faktor für die Bedeutung Österreichs in der Welt sind die hervorragenden Leistungen in Kunst und Kultur. Die Bundesregierung bekennt sich daher in ihrem Regierungsprogramm ausdrücklich zur öffentlichen Förderung von und Verantwortung für Kunst und Kultur und unterstützt deshalb private Initiativen, z.B. Stiftungen und Vereine. Budgetäre Ausgaben für Kunst und Kultur sind nachhaltige Investitionen in Kreativität und gesellschaftliche Innovation.

Die Vergabe der Förderungen auf Bundesebene basiert auf dem KunstförderG (Leistungen, „die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben“) sowie auf den spezifischen Kriterien der Förderabteilungen. Grundlage dafür sind zum überwiegenden Teil entsprechende Beiratsempfehlungen. Aus den zum Teil sehr allgemein formulierten Vorgaben lassen sich konkrete Förderschwerpunkte oder klare Kompetenzaufteilungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nur bedingt ableiten. Daher wäre die Entwicklung eines Leitbilds als strategische Orientierung für die Weiterentwicklung der österreichischen Kunst- und Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird ersucht, eine bundesweite Kunst- und Kulturstrategie zu erarbeiten und diesbezüglich den laufenden Austausch mit den Landeskulturreferenten anzustreben sowie für Österreich relevante, internationale Benchmarks zu evaluieren. Eine Kunst- und Kulturstrategie des Bundes soll die Schaffung strategischer Schwerpunkte für das Kulturland Österreich sowie eine bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.