223/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS
Genossinnen und Genossen

betreffend Intensivierung des österreichischen Engagements bei Katastrophen im Ausland und der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit

Begründung

Österreich hat sich international dazu verpflichtet zur Linderung von Hunger, Not und Armut beizutragen. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse, weil nur so die Basis für demokratische Bedingungen, Frieden, Freiheit und Wohlstand auf der ganzen Welt gesichert werden kann.

Um im Katastrophenfall schnell Hilfe vor Ort leisten zu können, wurde der Auslandskatastrophenfonds geschaffen. Lange Zeit war der Auslandskatastrophenfonds (AKF) mit 5 Millionen jährlich dotiert und es verging kein Jahr, in dem diese Summe nicht per Ministerratsbeschluss erhöht wurde. Zu häufig waren die natur- oder menschgemachten Katastrophen, zu oft war dringend zu helfen: sei es bei der Versorgung von hungernden Menschen in Äthiopien, bei kriegerischen Auseinandersetzungen im Südsudan, in den Flüchtlingslagern der Syrerinnen und Syrer oder nach dem verheerenden Erdbeben auf Haiti. Lange wurde eine Erhöhung seitens der Zivilgesellschaft unterstützt von SPÖ und Oppositionsparteien gefordert und schließlich auch durchgesetzt: es kam zu einer Vervierfachung des AKF im Jahr 2017. Auch die 20 Millionen Euro, die dadurch zur Linderung von menschlichem Leid im Katastrophenfall jährlich zur Verfügung standen, sind im internationalen Vergleich und angesichts der immensen Herausforderungen, die aktuell bestehen, immer noch ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Überraschend kündigte das Wahlprogramm der ÖVP eine schon längst fällig werdende Verdreifachung des AKF auf 60 Millionen pro Jahr an. Auch im Regierungsprogramm findet sich zumindest eine Erhöhung des AKF. Mit dem Bundesvoranschlag 2018 als auch 2019 wurde nun die Dotierung des Auslandskatastrophenfonds um ein Viertel gekürzt.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert,

­          die gesetzlichen Grundlagen des Auslandskatastrophenfonds (AKF) zu adaptieren und eine Strategie auszuarbeiten, die die Verwendung der AKF-Mittel in folgenden Kategorien plant: Vergessene/eingefrorene Krisen, anhaltende oder erwartbare Krisen in Schwerpunktländern der OEZA und unerwartete Katastrophen im Ausland;

­          darauf basierend eine deutliche Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds vorzunehmen;

­          zum ehest möglichen Zeitpunkt dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der einen gesetzlich abgesicherten und politisch mit allen Ressorts akkordierten Stufenplan zum Erreichen des 0,7% Zieles (inkl. Anheben der Mittel für die multilaterale Zusammenarbeit über die Programme der Vereinten Nationen) bis spätestens 2030 enthält;

­          die Empfehlungen des OECD DAC Peer Reviews aus dem Jahr 2015 umzusetzen und daher u.a. die Entschuldung des Sudans nicht über drei Jahre im ODA Prognoseszenario für die Jahre 2018 mit 569 Millionen Euro, 2019 mit 577 Millionen Euro und 2020 mit 565 Millionen Euro anführen, um damit die ODA-Zahlen aufzubessern sondern die Entscheidung des Pariser Klubs in dieser Sache abzuwarten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.