228/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer

Genossinnen und Genossen

betreffend Wiedervorlage Bericht zur Wirkungsorientierung 2016 (148/BA)

 

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat mit Eingang vom 31.10.2017 den Bericht zur Wirkungsorientierung 2016 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung vorgelegt. Diesem wurde die Vorlagennummer 148/BA in der XXV. GP vergeben, und er wurde am 2.11.2017 dem Budget-Ausschuss zugewiesen. Da die letzte Sitzung des Ausschusses in der XXV. GP allerdings die 40. Sitzung am 20.09.2017 war, konnte der Bericht nicht mehr in Verhandlung genommen werden.

Im Rahmen der Beratungen des Budget-Ausschusses im 1. Quartal 2018 war der Bericht aus der vorigen Gesetzgebungsperiode noch nicht Gegenstand der Verhandlungen, da er diesem aktuellen Ausschuss nicht zugewiesen war.

Für die Beratungen zum aktuellen Budgetvollzug ist aber dieser Bericht (s. Anlage) essentiell, weshalb er auch in der aktuellen GP vorliegen und beraten werden sollte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, den Bericht zur Wirkungsorientierung 2016 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung (148/BA) aus der XXV. GP dem Nationalrat neuerlich vorzulegen, damit dieser vom Budget-Ausschuss der XXVI. GP beraten werden kann. “

Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss


 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Antragsteller übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Selbständiger Entschließungsantrag (gescanntes Original)

zur Verfügung.