230/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Lohnnebenkostenförderung für Start-Ups: Beraten statt Streichen!

 

Start-Ups und Neugründungen sind für mehr als 40 Prozent aller neu geschaffenen Arbeitsplätze verantwortlich. Bereits im ersten Jahr ihrer Gründung schaffen Start-Ups im Schnitt mehr als zwei Jobs und sind damit deutlich beschäftigungsintensiver als die Masse der Neugründungen (siehe MRV 8/25, 5.7.2016). Um weitere Anreize für zusätzliche Beschäftigte zu schaffen, sowie diese Unternehmen gerade in der Gründungsphase finanziell unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung im Rahmen des 2016 beschlossenen Start-Up Paket eine Lohnnebenkostenförderung für die ersten drei Mitarbeiter für drei Jahre beschlossen. Da die Bundesregierung allerdings diese Förderung gestrichen haben, verlieren Start-Ups je nach Gehaltshöhe zwischen 20.000 und 30.000 € pro Jahr. Begründet wurde die Streichung damit, dass die Förderung der Lohnnebenkosten von Start-Ups nur rund zur Hälfte ausgeschöpft wurde: „Wir hatten zuletzt viele konkurrierende Förderungen, die so keinen Sinn machen“, merkt BM Schramböck im Kurier vom 21.4.2018 an.  Gemeint ist damit der Beschäftigungsbonus. Allerdings wurde auch diese Förderung von der Bundesregierung gestrichen. Dass sich die Unternehmen, eine Senkung der Lohnnebenkosten wünschen, liegt jedoch klar auf dem Tisch. Laut WKÖ-Wirtschaftsbarometer finden 79 Prozent der Unternehmen, dass  eine Senkung der Lohnnebenkosten für die Regierung eine hohe Priorität haben sollte.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert die Kürzungen der Bundesregierung bei den Mitteln für Start-Ups, insbesondere jene für die Lohnnebenkostenförderung, zurück zu nehmen und die Lohnnebenkostenförderung in der 2016 beschlossenen Form wiedereinzuführen. Außerdem möge die Bundesregierung auf das Prinzip „Beraten statt Streichen“ setzen und durch bessere Beratungs- und Informationsmaßnahmen den Anteil der Unternehmen, die Fördermittel erhalten, steigern. Die Bundesregierung möge darüber hinaus einen One-Stop Shop für Förderungen für Unternehmen einführen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.