231/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Zerschlagung der AUVA führt zum Entfall der Unterstützungsleistung für Unternehmen!

 

Derzeit leistet die AUVA wichtige Unterstützungsleistungen für Unternehmen – allen voran für Klein- und Mittelbetriebe – etwa den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Falle kranker MitarbeiterInnen. Dabei kann gerade für Kleinstbetriebe eine Erkrankung oder ein Arbeitsunfall an die finanzielle Substanz gehen. Die AUVA bezuschusst kleine Betriebe mit weniger als 51 MitarbeiterInnen mit 50% der Entgeltfortzahlung. In Falle von kranken MitarbeiterInnen wird bis zum 43. Tag weiter vom Dienstgeber das Entgelt bezahlt. Erst danach zahlt die Krankenversicherung das Krankengeld. Die AUVA springt also zur Hälfte ein. Mit der angekündigten Zerschlagung der AUVA ist zu befürchten, dass diese Maßnahme gestrichen wird bzw. bei einer Verschiebung der Kompetenzen von keinem anderen Träger weiter finanziert wird. Während bereits massive Entlastungen für Großkonzerne vorbereitet werden, stehen nun also wichtige Unterstützungsleistungen für KMUs auf dem Spiel.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Unterstützungsleistung für Unternehmen insbesondere jene für KMUs zu sichern und auch weiterhin zu finanzieren. Die Bundesregierung garantiert vor allem den Klein- und Mittelbetrieben ein Weiterbestehen der AUVA und deren wichtigen Maßnahmen – allen voran den Zuschuss für die Entgeltfortzahlung im Falle kranker MitarbeiterInnen. Auch weitere Förderungen wie das Haftungsprivileg sowie der Haftungsausschluss, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, und weitere Unterstützungsleistungen im Bereich der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollen erhalten bleiben beziehungsweise auf Grund aktueller Herausforderungen (z.B steigende Anzahl von Burn-Out Erkrankungen) erweitert werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.