233/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Freigabe der KV-Beitragssätze

 

Die KV-Träger verfügten 2015 über 3,6 Mrd Euro Vermögen, wovon 2,7 Mrd als freie Rücklagen deklariert waren, also nicht gesetzlich verpflichtend waren.

Im Regierungsprogramm 2017-2022 ist auf Seite 114 zu lesen, dass die bisherigen Rücklagen im jeweiligen Bundesland verbleiben sollen, also im Zuge der geplanten SV-Reform nicht gepoolt werden sollen. Vom Nicht-Pooling spüren die Versicherten und Unternehmen aber auch nichts im Börserl.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieso es überhaupt zu so hohen freien Rücklagen gekommen ist. Im Sinne der Versicherten und Unternehmen ist es besser, die Beiträge so zu setzen, dass lediglich der jährliche Finanzierungsbedarf der Krankenkassen gedeckt ist.

International geht man daher einen anderen Weg. Beispielsweise können deutsche Krankenkassen neben dem fixen Basisbeitragssatz ihren Zusatzbeitrag frei setzen, mit der Folge, dass dort die GKV-Beiträge von 14,60% bis 16,30% variieren. Eine sehr begrüßenswerte Folgeerscheinung ist nicht nur, dass effizientere Kassen geringere Beiträge setzen können, sondern auch, dass Versicherte in schlecht versorgten Regionen mit geringeren Beiträgen zu rechnen haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche den einzelnen KV-Trägern die freie Beitragssatz-Setzung ermöglicht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.