236/A XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
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Antrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz über Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit, BGBl. Nr. 461/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/2017, wird wie folgt geändert:

 

1. Der bisherige Text des § 1a erhält die Bezeichnung „(1)“. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Betriebsvereinbarungen zu Fragen der Arbeitszeit dürfen auch damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Entgeltfragen regeln.“

2. Dem § 4b wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die tägliche Normalarbeitszeit darf jedoch bis zu zwölf Stunden betragen, wenn die Gleitzeitvereinbarung die Möglichkeit vorsieht, ein Zeitguthaben ganztägig zu verbrauchen, wobei für jeden Monat der Gleitzeitperiode zumindest ein ganzer Ausgleichstag ermöglicht werden muss und ein zusammenhängender Verbrauch nicht ausgeschlossen werden darf.“

3. Im § 9 Abs. 2 wird nach dem Klammerausdruck „(Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit),“ der Ausdruck „4b Abs. 5 (Gleitzeit),“ eingefügt.

4. Im § 19d Abs. 3f wird folgender Satz angefügt:

„Dies gilt nicht, wenn die betreffende Regelung erstmalig vor dem 1. Jänner 2008 aufgenommen wurde.“

5. Dem § 34 wird folgender Abs. 37 angefügt:

„(37) § 1a, § 4b Abs. 5, § 9 Abs. 2, § 19d Abs. 3f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft."

Begründung

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Die berufliche und Lebensrealität vieler Erwerbstätiger verändert sich zunehmend. Einer voranschreitenden Digitalisierung, deren Einfluss auf die heutige Arbeitswelt stetig steigt und die neue Formen des Arbeitens ermöglicht, steht ein antiquiertes Arbeitszeitrecht entgegen, das Fortschritt und Weiterentwicklung der Bürger_innen teilweise verhindert.

Durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten wird der Alltag von Arbeitnehmer_innen erleichtert, und gleichzeitig den Bedürfnissen von Betrieben entsprochen. Dadurch wird viel mehr Raum für persönliche Freiheit und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer_innen geschaffen, denen mehr Möglichkeiten geboten werden, Beruf, Freizeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Es geht nicht um eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit, sondern darum, eine bessere Aufteilung der vorhandenen Zeit zu unterstützen. Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sich der Flexibilität unserer Arbeitswelt anpassen und so die Lebensqualität aller Beteiligten erhöhen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen daher eine Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht ermöglichen, ohne dabei die wöchentliche Gesamtarbeitszeit zu erhöhen. Der unregelmäßigen Verteilung von Arbeit auf unterschiedliche Wochentage soll hiermit Rechnung getragen werden.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.