247/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Vogl, Cornelia Ecker, Dr. Kolba, DI(FH) Martha Bißmann

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Verhinderung einer rechtlichen Lücke im Zusammenhang mit neuen Züchtungstechniken in der Gentechnik

 

Das „Gentechnikregime“ der Europäischen Union ermöglicht Österreich derzeit, Gentechnikfreiheit im Anbau dem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechend durchzusetzen.

 

Mit der rasanten Entwicklung neuer Züchtungstechniken, stellt sich die Frage der Risiken der damit gezüchteten Pflanzen sowohl für die Umwelt als auch die Gesundheit, da diese noch völlig ungeklärt sind. 

 

Es braucht einen demokratischen Prozess, in dem festgestellt wird, ob die Menschen eine Pflanzenwelt wollen, die gentechnisch manipulierte Pflanzen ungesteuert und für den Menschen nicht nachvollziehbar in die Natur entlässt und ob die Bevölkerung in Europa Lebensmittel essen will, die mit einer neuen Züchtungstechnik hergestellt wurden. 

Auf europäischer Ebene wurde der Europäische Gerichtshof von Frankreich zu einer rechtlichen Klärung aufgefordert, inwiefern die neuen Züchtungstechniken in der Gentechnik unter geltendes EU-Gentechnikrecht fallen oder nicht. Sollten gewisse neue Techniken nicht unter das „Gentechnikregime“ der EU fallen, können EU-Mitgliedstaaten relativ rasch manipulierte Pflanzen freisetzen, deren Risiken für die Umwelt und die Gesundheit nicht geklärt sind. Ohne Kennzeichnung wird zudem einer Vermischung mit Genen mit nicht manipulierten Pflanzen Tür und Tor geöffnet und Systeme, die diese Techniken ablehnen (Biolandbau, gentechnikfreie Produktion), sind zukünftig gefährdet.

 

Österreich muss weiterhin die Möglichkeit haben können, frei zu entscheiden, welche Pflanzen auf seinem Staatsgebiet angepflanzt werden dürfen. Die KonsumentInnen müssen weiterhin die Entscheidungsfreiheit haben, zu welchen Produkten sie greifen und diese existiert nur, wenn Kennzeichnung stattfindet.

 

 

Es darf hier zu keinem rechtsfreien Raum kommen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle Pflanzen, welche mit neuen Züchtungstechniken  hergestellt wurden, einem Regelungsregime auf europäischer Ebene unterworfen sind, welches zumindest eine Kennzeichnungspflicht sowie eine umfassende Risikobewertungspflicht beinhaltet, sollte der Gerichtshof entscheiden, dass gewisse neue Züchtungstechniken unter die Ausnahmeregelung der Freisetzungsrichtlinie der EU fallen. Österreich muss auch bei mit neuen Züchtungstechniken hergestellten Organismen die Möglichkeit haben, diese auf seinem Staatsgebiet nicht zuzulassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss