248/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe

 

Der Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist von oberster Priorität für den Nationalrat, der sich seit vielen Jahren gemeinsam mit seinen europäischen Partnern intensiv für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Das Verbot der Verhängung der Todesstrafe ist bereits in vielen internationalen Instrumenten festgeschrieben, etwa im Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) oder im Protokoll Nr. 6 zur EMRK von 1950.

 

Darüber hinaus verankern auch mehrere internationale und regionale Übereinkommen ein ausdrückliches Verbot, für Straftaten von Personen unter 18 Jahren die Todesstrafe zu verhängen. Ein solches Verbot findet sich im ICCPR (Art. 6 Abs. 5) und ist auch in der von nahezu allen Staaten der Welt ratifizierten Kinderrechtekonvention (Art. 37 lit. a) festgeschrieben. In der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (Art. 4 Abs. 5) und der Afrikanischen Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes (Art. 5 Abs. 3) ist ebenfalls ein derartiges Verbot verankert.

 

Im Jänner 2018 sind drei Personen im Iran – der das ICCPR ratifiziert hat – für Morde hingerichtet worden, die sie im Alter von 15 oder 16 Jahren begangen hätten, berichten die Vereinten Nationen. Bereits mehrmals kritisierte die VN-Generalversammlung, zuletzt mit VN-GV Resolution 72/189 vom Dezember 2017, den Iran wegen der Verurteilungen und Hinrichtungen von Personen, die zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt waren. Der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte hat den Iran auch aufgefordert, die Hinrichtung Jugendlicher und junger Erwachsener, die Verbrechen vor ihrem 18. Lebensjahr begangen haben, zu stoppen. Diese Forderung ist zu unterstützen, denn einigen der etwa 80 Jugendlichen in iranischen Todeszellen könnte eine Hinrichtung unmittelbar bevorstehen.

 

Laut Amnesty International sind 2017 auch im Südsudan zwei Personen hingerichtet worden, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Zudem könnte auch in Bangladesch, den Malediven, in Pakistan und Saudi-Arabien eine Hinrichtung von Personen wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben, drohen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf bilateraler und multilateraler Ebene weiterhin für

 

1.    die Einführung fairer Gerichtsverfahren entsprechend den internationalen Menschenrechtsstandards,

 

2.    die Umwandlung verhängter Todesstrafen in Freiheitsstrafen,

 

3.    die bedingungslose Einhaltung des Verbots der Hinrichtung von Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren sowie

 

4.    die generelle Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte ersucht.