252/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Freundinnen und Freunde,

betreffend den Umgang mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Der VW-Diesel-Skandal hat in dramatischer Weise die Lücken im kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher in der EU aufgezeigt. Während sich VW in den USA zu über 25 Milliarden Euro Schadenersatz und Strafzahlungen verpflichtet hat, gingen die europäischen Geschädigten bislang leer aus. Diese Erfahrungen hat die EU-Kommission darin bestärkt, den kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher zu stärken.

Die EU-Kommission hat am 11.4.2018 einen „New Deal for Consumers" veröffentlicht und einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG vorgelegt und an den Generalsekretär des Rates der Europäischen Union übersendet. Die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova hat in Aussicht gestellt, dass diese Richtlinie mit 1.1.2019 in Kraft treten solle.

Österreich übernimmt mit 1.7.2018 den EU-Ratsvorsitz. Der Rechtssetzungsprozess zur genannten Richtlinie wird also während dieses österreichischen Vorsitzes stattfinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich - besonders während des Ratsvorsitzes von Österreich ab 1.7.2018 - dafür einzusetzen, dass der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG möglichst rasch und möglichst ohne Abschwächungen der vorgeschlagenen effektiven Mittel zur Durchsetzung von Kollektivinteressen der Verbraucher beschlossen wird."

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss vorgeschlagen.