258/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 17.05.2018
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Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermeiden von Lebensmittelabfällen

Begründung

Laut einer Untersuchung des Österreichischen Ökologie-Instituts fallen in Österreich jährlich (Stand 2017) 577.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle an. Davon entfallen 121.800 Tonnen auf die Produktion (Einschließlich der Retourwaren bei Brot und Gebäck), 175.000 Tonnen auf die Außer-Haus-Verpflegung (Großküchen, Gastronomie- und Beherbergungs­betriebe), 74.100 Tonnen auf den Handel und 206.000 Tonnen auf die privaten Haushalte.

Vermeidbare Lebensmittelabfälle finden sich in sämtlichen Gliedern der Wertschöpfungskette: von der Produktion, über den Verkauf, bis hin zum Konsum. Laut Angaben der FAO (Food and Agricultural Organisation of the United Nations) gehen weltweit rund ein Drittel der für die menschliche Ernährung erzeugten Lebensmittel verloren oder werden weggeworfen. Neben der Verschwendung von Boden- und Wasserressourcen entstehen auch Treibhausgase in der Höhe von 3,3 Milliarden Tonnen CO2 -Äquivalente Emissionen. Die wirtschaftlichen Folgen werden auf 750 Milliarden Dollar geschätzt.

Das Vermeiden von Lebensmittelabfällen ist daher aus mehrerlei Gründen eine Notwendigkeit: aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

­    eine nationale Strategie zur Reduktion der Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erarbeiten.

­    verbindliche Maßnahmenpakete und Reduktionsziele mit dem Ziel, Lebensmittelabfälle zu vermeiden, zu definieren.

­    die Weitergabe von genussfähigen Lebensmitteln an Menschen in ungünstigen Lebensumständen zu fördern.

­    eine regelmäßige Datenerhebung über die Lebensmittelabfälle in allen Teilen der Wertschöpfungskette zu gewährleisten, in Zuge dessen auch die Gründe für Lebensmittelabfälle und -Verluste untersucht werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.