259/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine zeitgemäße Umgestaltung der Gerichtspraxis

Die Gerichtspraxis wurde erst vor Kurzem auf sieben Monate verlängert. Eine weitere Ausdehnung wird allerdings von der Richterschaft einhellig befürwortet. Rechtspraktikanten sind, ähnlich den Zivildienern, längst zu Systemerhaltern geworden. Ein Funktionieren der Justiz wäre ohne sie nur schwer vorstellbar. Das Gerichtsjahr stellt darüber hinaus einen integralen Bestandteil der juristischen Ausbildung dar. Eine weitere Ausdehnung wäre sowohl für die Gerichtspraktikanten selbst, wie auch für die Gerichte sinnvoll: Die Gerichte erhielten Arbeitskräfte, die naturgemäß durch eine längere Erfahrung bei Gericht bessere Arbeit leisten könnten. Durch eine längere durchgehende Zeit bei Gericht würde sich darüber hinaus die Ausbildung für die nächste Generation von Juristen verbessern.

Zusätzlich ist die Ausbildung im Rahmen des Gerichtsjahres an die Bedürfnisse der Richter und Rechtsanwälte anzupassen. Juristen haben während ihres Studiums wenig Einblick in die Tätigkeit von Verwaltungsrichtern. Nach der derzeitigen Rechtslage ändert sich daran auch mit der Gerichtspraxis nichts, ist sie doch grundsätzlich nicht bei Verwaltungsgerichten zulässig (Vgl § 6 Abs 3 RPG). Die Möglichkeit der Gerichtspraxis bei einem Verwaltungsgericht scheint es bis dato nur im Gerichtsprengel des OLG Graz zu geben (Vgl DVVR, Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit                                           2022,                    3.         Online   unter https://uvsvereinigung.files.wordpress.com/2017/10/agenda-vg-2022.pdf). Zu Recht fordert der Dachverband der Verwaltungsrichter daher eine obligatorische Zuteilung der Rechtspraktikanten auch zu Verwaltungsgerichten (Siehe aaO). Dies wäre nicht nur im Sinne der Rechtspraktikanten selbst, sondern auch im Sinne der Verwaltungsrichter, die dadurch hochqualifizierte Hilfskräfte erhielten. Durch diese zusätzliche Unterstützung könnte die anfallende Arbeit leichter bewältigt und damit das im Regierungsprogramm formulierte Ziel der Verfahrensbeschleunigung und Effizienzsteigerung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Regierungsprogramm, 18) eher erreicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, gesetzliche Regelungen für eine zeitgemäße Gestaltung der Gerichtspraxis zu erarbeiten und als Regierungsvorlage in den Nationalrat einzubringen. Diese Regelungen haben insbesondere eine zeitliche Verlängerung der Gerichtspraxis auf 12 Monate sowie eine obligatorische Zuteilung der Rechtspraktikanten auch zu Verwaltungsgerichten zu beinhalten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen