264/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 17.05.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Wolfgang Katzian

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Erarbeitung einer Versorgungssicherheitsstrategie

 

 

Der Marktbericht 2017 der E-Control informiert u.a. über den Stand der Sicherheit der Strom- und Gasversorgung in Österreich. Darüber hinaus modelliert die Regulierungsbehörde die zukünftige Entwicklung der heimischen Versorgungssicherheit. Daraus geht hervor, dass die Versorgungssicherheit in Österreich einigen Stresssituationen ausgesetzt war, die höchst alarmierend und daher dringend zu beseitigen sind. So musste bereits zu Beginn des Jahres 2017 die zweithöchste Warnstufe vom zuständigen Netzbetreiber, der Austrian Power Grid (APG), ausgerufen und ein Krisenteam eingesetzt werden. Die prekäre Situation für unser Stromsystem konnte nur unter Einsatz aller technischer Möglichkeiten und mit einem erheblichen Stromimport nach Österreich gelöst werden. Das bedeutet, dass Österreich seinen Bedarf nicht mehr alleine decken kann und eine massive Importabhängigkeit aus dem Ausland besteht. Auch die modellierten Aussichten bis zum Jahr 2030 zeichnen ein mehr als ernüchterndes Bild über die Sicherheit unserer Stromversorgung. Die Abschätzungen der Energieregulierungsbehörde fußen dabei auf Meldungen von Kraftwerksbetreibern über geplante Schließungen und Neuerrichtungen.

 

Ferner war zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht bekannt, dass die neue Bundesregierung – gegen den einstimmigen Beschluss des Nationalrats – ein Notifizierungsverfahren für Betriebsbeihilfen von hocheffizienten Kraftwerksanlagen als Beitrag zum Umweltschutz und Versorgungssicherheit einseitig zurückziehen wird. Erste mediale Reaktionen von Kraftwerksbetreibern auf das Vorgehen der Bundesregierung haben gezeigt, dass folglich mehr dringend notwendige Kraftwerke - als im Bericht der Regulierungskommission eingeplant -  geschlossen werden könnten. Auf Nachfrage des Abgeordneten Wolfgang Katzian im Rahmen der parlamentarischen Anfrage 317/AB, mit welchen alternativen Maßnahmen die Bundesregierung einerseits die Versorgungssicherheit garantieren sowie Rechts- und Investitionssicherheit für Unternehmen wiederherstellen möchte, verweist Bundesministerin Elisabeth Köstinger auf die Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung. Darin wird dem Erhalt bestehender Anlagen ein vermeintlich hoher Stellenwert eingeräumt; auch in Zusammenhang mit der Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Allerdings fehlt dem Entwurf der Strategie neben allgemeinen Bekenntnissen ein tatsächlich strategischer Ansatz zur Lösung unserer Versorgungssicherheitskrise sowie konkrete Maßnahmenvorschläge, wie etwa der genannten Netzreserve oder anderen, in der Anfragebeantwortung angedeuteten Ideen. Ob das Notifizierungsverfahren des KWK-Punkte-Gesetzes wiederaufgenommen wird, bleibt nach Lektüre des Strategie-Entwurfs unklar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert analog zur im Entwurf der Klima- und Energiestrategie vorgesehenen Wärmestrategie eine Versorgungssicherheitsstrategie zu erarbeiten, die folgenden Anforderungen gerecht wird:

 

·        Die Strategie soll den aktuellen Stand der Versorgungssicherheit auf Basis einer fundierten Datenlage erheben und einen aussagekräftigen Versorgungssicherheitsstandard definieren, anhand dessen der Stand der Versorgungssicherheit bewertbar ist.

·        Darüber hinaus sollen alle Potentiale zur Steigerung der Versorgungssicherheit analysiert werden. Zu diesen zählen bestehende kalorische und vor allem erneuerbare Kraftwerke, Speicherkapazitäten sowie weitere Flexibilisierungsoptionen. Dabei ist auf ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten, damit keine unnötigen Mehrbelastungen auf Endkunden zukommen.

·        Außerdem soll die Strategie einen konkreten Maßnahmen- sowie Zeitplan und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Strategie beinhalten.

·        Die Erarbeitung der Strategie sollte nicht länger als ein Jahr dauern und ist einem breiten Konsultationsprozess zu unterziehen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und

Energie vorgeschlagen.