267/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend „Weiterfinanzierung der Zusammenarbeit zwischen Frauenhäusern und der Polizeigrundausbildung"

Begründung

Am 29. August 2017 wurden die Gewaltschutzzentren per Brief von der SIAK darüber informiert, dass die 20 Jahre lange erfolgreiche Schulung in der Polizeigrundausbildung, die gemeinsam mit Vortragenden der Frauenhäuser entwickelt, evaluiert und durchgeführt worden war, vom Innenministerium nicht mehr finanziert wird. Die "externen Expertinnen" können demnach die Polizeischulung nur noch freiwillig und unentgeltlich abhalten, die gleichzeitig von 16 auf 12 Stunden reduziert wurde.

Das Aufkündigen der guten und langjährigen Kooperation seitens des Innenministeriums zeigt, dass das Thema Gewalt in der Familie in Zukunft einen geringeren Stellenwert einnehmen wird und die gute Kooperation mit den Frauenhäusern an Bedeutung verloren hat.

Frauenhäuser haben seit der Gründung vor 40 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Opferschutzes geleistet und gemeinsam mit der Polizei für die Implementierung der Gewaltschutzgesetze 1997 gekämpft. Das flächendeckende Netz an Frauenhäusern in Österreich, die Gewaltschutzgesetze und die Etablierung der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen in allen Bundesländern bilden einen wichtigen Meilenstein in der Gewaltpräventionsarbeit und sind eine nicht mehr wegzudenkende Errungenschaft. Auch international findet die gegenseitige Unterstützung und enge Interventionskette von Gewaltschutzeinrichtungen und Polizei große Beachtung. Das Expertinnen-Komitee des Europarates zur Umsetzung der Istanbul Konvention hat dies im GREVIO Bericht sehr positiv hervorgehoben.

Einsparungen in diesem wichtigen Bereich sind äußerst kontraproduktiv und gefährlich, da sie zu einer wesentlichen Verschlechterung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opferschutzeinrichtungen führen. Dies bedeutet in Folge eine Verminderung des Opferschutzes und ist entschieden abzulehnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Weiterfinanzierung der Zusammenarbeit zwischen den Frauenhäusern und der Polizeigrundschulung, insbesondere die gemeinsame Schulung für angehende PolizistInnen zu ermöglichen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.