Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Einkommensteuergesetz 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 4/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 33 Abs. 4 Ziffer 1 wird folgender Satz angefügt:

„Übersteigen die Einkünfte des (Ehe‑)Partners (§ 106 Abs. 3) den Betrag von 6.000 Euro jährlich, verringert sich der Alleinverdienerabsetzbetrag um den 6.000 Euro übersteigenden Betrag.“

2. In § 124b wird folgende Ziffer 327a angefügt:

   „327a. § 33 Abs. 4 in der Fassung BGBl xxx/2018 ist anzuwenden wenn

                                  - die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2018,

                                  - die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume die nach dem 31.12.2017 enden.“