280/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
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EntschlieSSungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP-Menschenrechte)

 

Bereits im Jahre 2014 wurde begonnen - im Einklang mit dem damaligen Regierungsprogramm - einen Prozess zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP-Menschenrechte) ins Leben zu rufen. Dabei sollten unter Einbindung von BKA, BMEIA, Volksanwaltschaft und NGOs die bereits bestehenden sektoriellen Nationalen Aktionspläne durch den neuen NAP-Menschenrechte in einen gemeinsamen Rahmen gestellt und die zahlreichen an Österreich gerichteten Empfehlungen internationaler Gremien umgesetzt werden. Bedauernswerterweise steht dieser wichtige Prozess allerdings seit zwei Jahren weitgehend still. Die nächste Staatenüberprüfung Österreichs im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) wird jedoch bereits 2020 stattfinden. Des Weiteren bewirbt sich Österreich derzeit für einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat. Vor diesem Hintergrund wäre eine Wiederaufnahme des Prozesses zur Ausarbeitung eines Aktionsplans dringender denn je.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


 
Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte binnen eines Jahres abzuschließen und diesen dem Nationalrat vorzulegen. Im Rahmen der Ausarbeitung ist der Ausschuss für Menschenrechte jedenfalls einzubinden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.