282/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

betreffend bundesweit einheitlicher Jugendschutz

 

Will man als Jugendliche/r in der Steiermark autostoppen, muss man über 16 Jahre alt sein. Will man das in Kärnten machen, muss man über 14 Jahre alt sein. Angenommen man fährt als Jugendliche/r per Anhalter vom Burgenland in die Steiermark, ist der Antritt der Tour legal, spätestens bei der Ankunft machen sich Stopper_in und Fahrer _in aber strafbar. Denn während in allen Ländern Autostoppen – außerhalb von Autobahnen und Schnellstraßen – erlaubt ist, dürfen Kärntner_innen und Vorarlberger_innen erst ab 14 Jahren Autos anhalten, Steirer_innen eben erst ab 16 Jahren. Das ist aber nur eines von zahlreichen Beispielen der in Österreich nach wie vor nicht harmonisierten Jugendschutzgesetze.

Nunmehr schon jahrzehntelang bemühen sich unterschiedliche Politiker_innen öffentlichkeitswirksam um einheitliche Jugendschutzgesetzgebungen, die für das gesamte Bundesgebiet gelten. "Einheitliche Richtwerte verbessern den Jugendschutz. Sie verschaffen den Jugendlichen eine bessere Orientierung und würden daher von ihnen stärker akzeptiert und gelebt werden", hat Reinhold Mitterlehner beispielsweise schon 2010 argumentiert. "Beim Jugendschutz bestehen sachlich kaum begründbare Differenzierungen zwischen den Ländern", hat der Rechnungshof ebenfalls 2010 im Rahmen der "Arbeitsgruppe Verwaltung Neu" festgehalten.

2005 wurde ein entsprechender Initiativantrag der sozialdemokratischen Abgeordneten Elisabeth Grossmann eingebracht, dessen Inhalt die Schaffung einer Bundeskompetenz bzgl. Jugendschutz war. Sie hat sich dabei auf Diskussionen im Rahmen des Österreich Konvents im Jahr 2004 berufen (563/A XXII. GP), der Antrag wurde vertagt und nie im Plenum des Nationalrates behandelt.

Von Seiten der FPÖ wurde ein einheitliches Jugendschutzgesetz auch schon von prominenter Stelle gefordert. Der damalige Wiener Landtagsabgeordnete und heutige Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat nämlich schon 2002 konstatiert: "Seit Jahren wird von den Wiener Freiheitlichen Landtagsabgeordneten ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz gefordert. Aufgrund des Artikel 15a der Bundesverfassung, Gliedstaatenverträge, wäre eine länderübergreifende Bundesregelung zum Schutz der österreichischen Jugend im Sinne des "Horizontalen Konkordats" möglich und umzusetzen gewesen" (OTS, 28.2.2002).

Klar ist: Es besteht politischer Konsens, dass unterschiedliche Regelungen im Bereich des Jugendschutzes keinen Sinn machen. Diese Bundesregierung ist dem im Regierungsprogramm festgelegten Ziel "einheitlicher Jugendschutz: Vereinheitlichung der Regelungen u.a. zu Mindestalter für den Konsum von Tabak und Alkohol sowie zu Aufenthaltsorten und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit" schon sehr nahegekommen, hat es aber immer noch nicht vollends umgesetzt, weil man mit dem Land Oberösterreich im Bereich der Ausgehzeiten immer noch keine einheitliche Lösung finden konnte.  Dieses Ziel kann aber nur als erster Schritt gesehen werden, alles andere als eine umfassende Vereinheitlichung ist ambitionslos.

Die Umsetzung einer bundesweit einheitlichen Lösung ist an den starren Strukturen des österreichischen Föderalismus gescheitert. Die unterschiedlichen Regelungen im Bereich des Jugendschutzes sind nämlich nur die absolute Spitze eines föderalistischen Systems, das auch in anderen wesentlichen Bereichen Blüten treibt: In der Bildungspolitik klammern sich die Bundesländer seit Jahren an ihre Kompetenzen bei den Pflichtschulen und verhindern damit die Beseitigung arger Doppelgleisigkeiten. Bei der Mindestsicherung gibt es, sogar nach der groß angekündigten Reform, noch große Spielräume für die einzelnen Länder, wodurch es wieder keine einheitliche Lösung geben wird. Dergleichen gibt es noch unzählige weitere Beispiele.

Dass alle Kinder dieselben Chancen und Möglichkeiten, aber auch Rechte und Pflichten haben sollen, gilt als universell anerkannt. Es kann nämlich nicht sein, dass für Kinder im Burgenland weiterhin andere Regeln bestehen, wie für Kinder in der benachbarten Steiermark, die häufig nur einige hundert Meter trennen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


 
Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sämtliche Jugendschutzvorschriften in Österreich vereinheitlicht werden und im Rahmen der geplanten Kompetenzbereinigung vom Bund geregelt werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familien und Jugend vorgeschlagen.