283/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausschöpfung des Sonderpensionenbegrenzungs-Gesetzes (SpBegrG)

 

Die außergewöhnlich hohen Ruhebezüge und Sonderpensionen aus staatlichen und halbstaatlichen Bereichen haben in der Bevölkerung in der Vergangenheit für allgemeine Verwunderung gesorgt. Mit dem Sonderpensionenbegrenzungs-Gesetz (SpBegrG) ist der Gesetzgeber auf das Unverständnis der Bevölkerung eingegangen, indem staatliche und halbstaatliche Pensionen mit Solidaritätsbeiträgen (zusätzliche Grenzsteuersätze) besteuert werden. Obwohl die Belastung der (im Volksmund bezeichneten) Luxuspensionist_innen ohnehin nur als symbolisch zu werten ist, stellte der Rechnungshof in seinem Bericht „BUND 2017/64“ fest, dass der rechtliche Rahmen des SpBegrG nicht zur Gänze genutzt wird.

Aktuell sind bei Ruhebezügen und Sonderpensionen ab einer Höhe von 100% der Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) 10% Solidaritätsbeitrag möglich, über 200% der HBGL 20% und ab 300% der HBGL 25%.

Schlupflöcher bestehen beispielsweise:

·        wenn mehrere (halb-)staatliche Pensionen (Ruhebezüge und Sonderpensionen) eines/einer Versicherten nicht addiert werden. In diesem Fall ist entweder gar kein Solidaritätsbeitrag fällig – wenn alle Pensionen unter der HBGL liegen – oder nur ein verminderter Satz.

·        wenn die Sätze nicht zur Gänze angewandt werden

·        wenn nur gewisse Jahrgänge mit Solidaritätsbeiträgen in die Pflicht genommen werden

Zu den vom Rechnungshof aufgezeigten Privilegien nennt das Regierungsprogramm im Sinne der Bevölkerung die kompatible Lösung (S. 108). Sie muss nur noch umgesetzt werden:

"...müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Generation, besteht nicht."

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Regierung wird aufgefordert, das volle rechtliche Ausmaß des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes auszuschöpfen und die im Volksmund bekannten Luxuspensionist_innen stärker in die Solidaritätspflicht zu nehmen.

 

Dabei soll speziell darauf geachtet werden:

 

·        dass bei jenen, die mehrere (halb-)staatliche Pensionen (Ruhebezüge und Sonderpensionen) beziehen, vor der Anwendung der Solidaritäts-Progressionssätze zunächst die Einzelpensionen aufaddiert werden

·        dass die gesetzlich möglichen Solidaritäts-Progressionssätze zur Gänze angewandt werden

·        dass sämtliche Geburtenjahrgänge miteinbezogen werden

·        dass auch die Bundesländer die Regelungen zur Gänze umsetzen und anwenden"

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.