289/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor

 

Das Dienstrecht für Bedienstete im öffentlichen Dienst unterscheidet sich in vielen Punkten signifikant vom Arbeitsrecht, das im privaten Sektor angewandt wird. In vielen Punkten sind die Regelungen für Bundesbedienstete flexibler oder besser als jene im privaten Arbeitsrecht. Bestes Beispiel dafür ist die bezahlte Mittagspause. Denn während es für Erwerbstätige in der Wirtschaft gesetzlich vorgeschrieben ist, ihre Arbeitszeit nach sechs Stunden für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, wobei diese 30 Minuten nicht Teil der Arbeitszeit sind, gilt dasselbe nicht für Bedienstete des Bundes. Diese bekommen die vorgeschriebene Mittagspause nämlich bezahlt, weil sie als Dienstzeit angerechnet wird. Diese Praxis wurde auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt und stellt eine ungemeine Ungleichbehandlung gegenüber unselbständig Erwerbstätigen im privaten Sektor dar.

Das BMÖDS gibt an, in den kommenden Jahren die Durchführung von zwei Dienstrechtsnovellen pro Jahr zu planen, um ein modernes Dienstrecht für Bundesbedienstete zu gewährleisten. In der bevorstehenden Novelle sollen unter anderem eine Verlängerung des Familienhospizes und die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit für öffentliche Bedienstete enthalten sein. Damit nimmt sich der Bund wieder einmal ein Vorbild an den bestmöglichen Regelungen des Arbeitsrechtes und münzt sie auf den Bundesdienst um. Vielfach erfolgt dies dergestalt, dass die Regelung noch günstiger für die Beamt_innen und Vertragsbediensteten des Bundes ist, als jene, die für alle anderen in der Wirtschaft Angestellten gilt.

Nun spricht grundsätzlich nichts dagegen, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für Erwerbstätige zu schaffen - allerdings müssten beide Rechtsmaterien und -systeme - das private Arbeitsrecht auf der einen Seite, das öffentliche Dienstrecht auf der anderen - möglichst aufeinander abgestimmt werden. Besonders aus dem Blickpunkt des Grundsatzes "gleiches Recht für alle" ist es schlicht unfair, privilegierten Bundesbediensteten die Mittagspause auf Kosten der Steuerzahler_innen zu bezahlen, während eine solche Regelung für Unternehmen rein finanziell untragbar ist und nicht umgesetzt werden kann. Die Begünstigung einer Gruppe zu Lasten einer anderen kann auf Dauer nicht funktionieren und verfestigt gesellschaftliche Spannungen, die dadurch hervorgerufen werden. Ziel jeder Bundesregierung sollte aber die Gleichbehandlung aller Bürger_innen sein. Rechte und Pflichten müssen also so gestaltet sein, dass sie für alle gelten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


 
Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Angleichung des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete in beide Richtungen vorzunehmen, sodass nicht nur Schlechterstellungen sondern auch Besserstellungen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem privaten Arbeitsrecht beseitigt werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.