290/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Drei Plus Zwei für Asylwerbende

 

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt. Außerdem wurde für Asylwerbende, die nicht älter als 25 Jahre sind, die Möglichkeit geschaffen, eine Lehrausbildung zu beginnen, sofern ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. Dafür braucht es aber eine Beschäftigungsbewilligung nach einer Arbeitsmarktprüfung. Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit endet, wenn ein Asylverfahren des Lehrlings mit einem rechtskräftigen Bescheid beendet wurde (§14 BAG). Ein Ausbildungsverhältnis bedeutet also noch kein uneingeschränktes Bleiberecht, entscheidend ist immer ein rechtskräftiger Asylbescheid, der auch nach Jahren negativ ausfallen kann.

 

Aufgrund der oft langen Dauer von Asylverfahren kann es daher vorkommen, dass Asylwerber_innen bei negativem Ausgang des Asylverfahrens inmitten einer Ausbildung stehen oder diese gerade abgeschlossen haben. Dadurch werden bereits gut funktionierende Integrationsmaßnahmen aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ad absurdum geführt, weil es auch wirtschaftliche Schäden für Unternehmen bedeutet, die in die Ausbildung von jungen Menschen investieren, deren Arbeitskraftpotential dann aber nicht nutzen können.

 

Eine Anfragebeantwortung von NEOS (489/AB) hat gezeigt, dass zwischen 2015 und Ende März 2018 insgesamt 1.322 Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber_innen vom Arbeitsmarktservice (AMS) erteilt wurden. Rund 580 davon wurden inzwischen ruhend gestellt. Es ist laut Angaben des Sozialministeriums weder möglich zu erfassen, wie viele Lehrverhältnisse erfolgreich abgeschlossen wurden, noch aus welchem Grund Lehrverhältnisse vorzeitig beendet wurden. Naheliegend ist allerdings, dass Lehrlinge auch während des aktiven Ausbildungsverhältnisses abgeschoben wurden. Erst jüngst wurde über einen Fall einer bevorstehenden Abschiebung von zwei Lehrlingen in Vorarlberg berichtet (orf.at, 2.6.2018).


Die Stimmen aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und nun auch der Bundesländer (Markus Wallner, Landeshauptmann in Vorarlberg), die sich dafür einsetzen, dass Asylwerber_innen, die eine Lehre begonnen haben, währenddessen nicht abgeschoben werden sollen, mehren sich. Immer häufiger kommt der Vorschlag, in Österreich eine Regelung ähnlich der in Deutschland gültigen "Drei Plus Zwei" Regelung einzuführen. Dort können asylwerbende Lehrlinge nämlich während ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden, und haben im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung das Recht noch zwei Jahre im erlernten Beruf zu arbeiten.

 

Auch ein aktueller Bericht der OECD stellt der deutschen Regelung ein gutes Zeugnis aus: "Mit dieser 2016 eingeführten Regelung wurden starke Anreize geschaffen, Berufsausbildungen abzuschließen und anschließend eine Beschäftigung zu suchen. In Deutschland wird "Drei Plus Zwei" insbesondere von mittelständischen Betrieben begrüßt, die dadurch nicht nur Rechts-, sondern auch Planungssicherheit gewonnen haben und nicht länger vor der Frage stehen, ob der Auszubildende eine Investition ist, die sich lohnt." Wichtig ist es ebenfalls, eine weitere Beschäftigung im Rahmen der Rot-Weiß-Rot Karte zu ermöglichen, sofern alle erforderlichen Kriterien dafür erfüllt werden.

 

Eine derartige Regelung ermöglicht sowohl betroffenen Asylwerbenden als auch Unternehmen mehr (Planungs-)Sicherheit. Sie ist ein Beitrag zur Bekämpfung des wachsenden Fachkräftemangels, weil Menschen in Berufen ausgebildet werden können, die Unternehmen händeringend suchen. Die Wirtschaftskammer geht beispielsweise davon aus, dass sich 79% der österreichischen Betriebe schwertun, neue und ausreichend qualifizierte Mitarbeiter_innen zu finden (16/SN-38/ME XXVI. GP). Sie ist außerdem ein Beitrag zu mehr öffentlicher Sicherheit, weil viele derer, die bisher de facto wenig Perspektive und wenig Möglichkeit sinnvoller und erfüllender Beschäftigung hatten, eine echte Chance bekommen, ihr Potential zu entfalten. Dahingehend stellt sie einen Grundstein für gelingende Integration dar, die sozialen Zusammenhalt sichert und stärkt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Regelung nach dem Vorbild der "Drei Plus Zwei" Regelung in Deutschland für Asylwerbende, die vor dem 01.09.2017 nach Österreich gekommen sind, einzuführen. Außerdem soll die Rot-Weiß-Rot Karte dahingehend reformiert werden, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und eine kürzere Bearbeitungsdauer ermöglicht wird, um so ein effizientes System qualifizierter Zuwanderung zu schaffen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.