291/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 13.06.2018
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Krankenfürsorgeanstalten-Krankenkassen-Harmonisierungs-Gesetz (KfaKvHG)
Massive Privilegien von KFA-Versicherten gegenüber normalen Versicherten
Die 15 Krankenfürsorgeanstalten (knapp 200.000 Versicherte) sind in letzter Zeit wiederholt durch massive Privilegien aufgefallen. Pikant ist, dass sich durch die KFAs ausgerechnet öffentlich Bedienstete massive Vorteile gegenüber den Normalversicherten herausholen.
Wenn die betroffenen Länder und Gemeinden auf diese Ungerechtigkeit angesprochen werden, reagieren sie nicht selten in Putin’scher Manier mit Einschüchterungsmaßnahmen. Da kann es dann schon mal vorkommen, dass mit dem „Amtsgeheimnis“ und dem/der Staatsanwalt/Staatsanwältin gedroht wird.
Finanzstarke KFAs zahlen bessere Honorare
Vergleicht man die Grundleistungen der KFA Salzburg und der Salzburger GKK, erkennt man schnell, dass die KFAs um bis zu einem Drittel höhere Honorare zahlen können als die finanzschwächeren GKKs. So kann man sich auch relativ leicht ausmalen, ob Ärzt_innen im Zweifelsfall eher eine/n KFA-Versicherte/n oder GKK-Versicherte/n behandeln.
Honorarkatalog Salzburger GKK:
https://www.sgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.603401&version=1490085567
Honorarkatalog KFA Salzburg:
https://www.stadt-salzburg.at/pdf/honorarordnung_kfa_salzburg_2018_fuer_aerzt_innen_.pdf
Privilegien führen zu Vermögensanhäufung
Eine Verhöhnung gegenüber GKK-Versicherten ist zudem, dass es die KFAs trotz der wesentlich höheren Honorare schaffen, überdurchschnittliche Gewinne zu erwirtschaften und folglich überdurchschnittliche Vermögensberge anzuhäufen. So besitzen die KFAs mit bis zu 2.200 Euro je Versicherte/n fast doppelt so viel Vermögen wie die reichsten Krankenkassen – (BVA und VAEB besitzen „nur“ über 1.000 Euro je Versicherte/n).
LSE-Studie fordert Harmonisierung zwischen Krankenfürsorgeanstalten und Krankenkassen
In der LSE-Studie wurde die Angleichung der Krankenfürsorgeanstalten und Krankenkassen empfohlen und festgestellt, dass dabei 2/3-Mehrheiten nötig sind.
https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/6/1/5/CH3582/CMS1503569861947/seite_672-890_austria_socialinsurancereview_combinedvolumes.pdf
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Krankenfürsorgeanstalten-Krankenkassen-Harmonisierungs-Gesetz (KfaKvHG): Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Harmonisierung zwischen Krankenkassen (KV) und Krankenfürsorgeanstalten, gemäß den Empfehlungen der LSE-Studie, voranzutreiben. Diesbezüglich soll die KFA-Ausnahmeregelung nach §2 B-KUVG gestrichen werden. Gleichzeitig soll den Ländern bis 31.12.2019 Zeit eingeräumt werden, die Landesgesetze so anzupassen, dass es für die betroffenen Landes- und Gemeindebediensteten zu keiner Doppel-Versicherung kommt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.