291/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Krankenfürsorgeanstalten-Krankenkassen-Harmonisierungs-Gesetz (KfaKvHG)

 

Massive Privilegien von KFA-Versicherten gegenüber normalen Versicherten

Die 15 Krankenfürsorgeanstalten (knapp 200.000 Versicherte) sind in letzter Zeit wiederholt durch massive Privilegien aufgefallen. Pikant ist, dass sich durch die KFAs ausgerechnet öffentlich Bedienstete massive Vorteile gegenüber den Normalversicherten herausholen.

Wenn die betroffenen Länder und Gemeinden auf diese Ungerechtigkeit angesprochen werden, reagieren sie nicht selten in Putin’scher Manier mit Einschüchterungsmaßnahmen. Da kann es dann schon mal vorkommen, dass mit dem „Amtsgeheimnis“ und dem/der Staatsanwalt/Staatsanwältin gedroht wird.

Finanzstarke KFAs zahlen bessere Honorare

Vergleicht man die Grundleistungen der KFA Salzburg und der Salzburger GKK, erkennt man schnell, dass die KFAs um bis zu einem Drittel höhere Honorare zahlen können als die finanzschwächeren GKKs. So kann man sich auch relativ leicht ausmalen, ob Ärzt_innen im Zweifelsfall eher eine/n KFA-Versicherte/n oder GKK-Versicherte/n behandeln.

 

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Honorarkatalog Salzburger GKK:

https://www.sgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.603401&version=1490085567

Honorarkatalog KFA Salzburg:

https://www.stadt-salzburg.at/pdf/honorarordnung_kfa_salzburg_2018_fuer_aerzt_innen_.pdf

Privilegien führen zu Vermögensanhäufung

Eine Verhöhnung gegenüber GKK-Versicherten ist zudem, dass es die KFAs trotz der wesentlich höheren Honorare schaffen, überdurchschnittliche Gewinne zu erwirtschaften und folglich überdurchschnittliche Vermögensberge anzuhäufen. So besitzen die KFAs mit bis zu 2.200 Euro je Versicherte/n fast doppelt so viel Vermögen wie die reichsten Krankenkassen – (BVA und VAEB besitzen „nur“ über 1.000 Euro je Versicherte/n).

LSE-Studie fordert Harmonisierung zwischen Krankenfürsorgeanstalten und Krankenkassen

In der LSE-Studie wurde die Angleichung der Krankenfürsorgeanstalten und Krankenkassen empfohlen und festgestellt, dass dabei 2/3-Mehrheiten nötig sind.

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/6/1/5/CH3582/CMS1503569861947/seite_672-890_austria_socialinsurancereview_combinedvolumes.pdf

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


 
Der Nationalrat wolle beschließen:

"Krankenfürsorgeanstalten-Krankenkassen-Harmonisierungs-Gesetz (KfaKvHG): Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Harmonisierung zwischen Krankenkassen (KV) und Krankenfürsorgeanstalten, gemäß den Empfehlungen der LSE-Studie, voranzutreiben. Diesbezüglich soll die KFA-Ausnahmeregelung nach §2 B-KUVG gestrichen werden. Gleichzeitig soll den Ländern bis 31.12.2019 Zeit eingeräumt werden, die Landesgesetze so anzupassen, dass es für die betroffenen Landes- und Gemeindebediensteten zu keiner Doppel-Versicherung kommt."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.