294/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
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Entschließungsantrag

Selbständiger Entschließungsantrag
§ 26 iVm § 21 GOG-NR

 

der Abgeordneten Mag. Max Unterrainer, Mag. Thomas Drozda,
Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Förderung des Kulturtourismus durch Veränderung des Mehrwertsteuersatzes auf Eintrittskarten für kulturelle Einrichtungen sowie Tiergärten und Bäder, Schausteller und Zirkusunternehmer von 13 auf 10 Prozent

 

Im Zuge der Steuerreform 2016 wurde die Höhe der Umsatzsteuer auf Beherbergung sowie Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Museen etc. sowie Eintritte in Tiergärten und Bädern wie auch Schausteller und Zirkusunternehmer (oftmals kleine Familienbetriebe) von 10 auf 13 Prozent verändert. Im März dieses Jahres wurde der Umsatzsteuersatz auf Beherbergung von 13 hin zu 10 Prozent gesenkt. Damit werden die Bundesbudgeteinnahmen um rund 120 Mio. Euro geringer ausfallen.

Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Museen etc. sowie Eintritte in Tiergärten und Bädern wie auch SchaustellerInnen und ZirkusunternehmerInnen (oftmals kleine Familienbetriebe) sind jedoch bis dato mit 13 Prozent zu versteuern.

Einrichtungen wie Kino, Theater, Konzerte, Theater, Museen wie auch Bäder und Tiergärten gehören zum Freizeitangebot der heimischen Bevölkerung. Darüber hinaus sind diese Einrichtungen wesentlicher Bestandteil des (kultur-)touristischen Angebots und somit wesentlicher Bestandteil zahlreicher Kulturreisen.

Nun wurde im März dieses Jahres die Umsatzsteuersenkung auf Beherbergungsbetriebe von 13 auf 10 Prozent beschlossen, eine Verringerung der Umsatzsteuer auf Eintrittskarten von kulturellen Einrichtungen wie Kino, Konzerte, Museen und auch Tiergärten und Bäder, wie auch SchaustellerInnen und ZirkusnehmerInnen jedoch nicht.

Da diese Einrichtungen essentiell für die jeweiligen Freizeit- und Tourismusregionen sind und nunmehr der Beherbergungsbereich als Teil der Freizeit- und Tourismuswirtschaft steuerlich bevorteilt wurde, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass auch touristisch relevante Einrichtungen eine Minderung des Steuersatzes auf Eintrittskarten erfahren würden. Bislang wurden dahingehend jedoch keine Überlegungen seitens der ÖVPFPÖ-Regierung bekannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, Maßnahmen für eine nachhaltig kulturell vielfältigen Freizeit- und Tourismuswirtschaft zu setzen. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus aufgefordert, sich beim Bundesminister für Finanzen einzusetzen, um auch bei den Eintrittskarten für kulturelle Einrichtungen sowie Tiergärten und Schwimmbädern, sowie SchaustellerInnen und ZirkusunternehmerInnen eine Senkung der Umsatzsteuer von 13 auf 10 Prozent zu erreichen, wie es in diesem Jahr auch im Beherbergungswesen vorgenommen wurde.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.