297/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend Lebensmittelverschwendung in der Landwirtschaft

Begründung

ln der Europäischen Union gehen derzeit rund 88 Millionen Tonnen an Lebensmitteln jährlich verloren, bis 2020 wird - ohne Gegenmaßnahmen - mit einem Anstieg auf 126 Millionen Tonnen gerechnet. Je nach Quelle gehen dabei zwischen einem Drittel und der Hälfte der Lebensmittel in Erzeugung und Verarbeitung verloren, also maßgeblich im Einflussbereich der Landwirtschaft. Etwa durch Tiersterblichkeit oder Erkrankungen, durch Schäden bei Ernte, Lagerung oder Transport/ sowie durch aussortierte Produkte aufgrund ästhetischer Anforderungen.

In Österreich gehen Schätzungen zu Folge (vgl. Leibetseder, 2012) bei Gemüse und Obst rund 30% der Ernte am Produktionsstandort oder bei der Lagerung verloren. Bei Obst sind es laut aktuellen Zahlen rund 50.000 Tonnen oder 25% der gesamten Ernte pro Jahr. Eine Studie aus der Schweiz zeigt, dass rund 10% der Verluste beim Schlachten und in Verarbeitung entstehen - man kann davon ausgehen, dass diese Größenordnung für Österreich ebenfalls anwendbar ist.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen schätzt die Kosten durch verschwendete Nahrungsmittel auf rund 1,7 Billionen Dollar pro Jahr. Darin ist auch die damit verbundene Verschwendung von Land, Wasser, Energie und Arbeitskraft inkludiert. Zu berücksichtigen sind dabei auch die unnötigen Treibhausgas-Emissionen.

Bei Lebensmittelverschwendung handelt es sich um „Sämtliche Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr angebaut, gefangen oder verarbeitet wurden und die verzehrt hätten werden können, wenn sie anders behandelt oder gelagert worden wären.“ (vgl. ERH-Sonderbericht „Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung“)

Die von den Vereinten Nationen formulierten und von Österreich 2015 mitbeschlossenen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs), umfassen auch explizit den Punkt der Lebensmittelverschwendung und sind für Bund, Länder und Gemeinden handlungsleitend. So lautet 12.3: "Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions­und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern."

Gemäß Ministerratsbeschluss vom 12.1.2016 ist das jeweilige Ressort für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele verantwortlich. Im „1. Fortschrittsbericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus zu den Sustainable Development Goals" von Oktober 2017, wird in Hinblick auf Lebensmittelverschwendung auf die „Vereinbarung 2017-2030 zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen" verwiesen, welche zwar Ansätze bei Handel und Verbraucherinnen aufzeigt, die Ebene der Landwirtschaft jedoch nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich gibt es bislang offenbar keine Maßnahmen des Ministeriums in diesem Feld. Dabei könnte nun im Zuge der Erstellung der Nationalen Strategie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, über Direktzahlungen, marktbezogene Maßnahmen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums durchaus auch Einfluss auf die Verursachung von Lebensmittelverschwendung in der Landwirtschaft genommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, ein Maßnahmenpaket zur Erreichung des Ziels der Reduktion der Lebensmittelverschwendung im Bereich der Landwirtschaft vorzulegen.

Sie wird aufgefordert, den Aspekt der Reduktion der Lebensmittelverschwendung in der Landwirtschaft in die Erstellung der österreichischen Nationalen Strategie zur Gemeinsamen Agrarpolitik einfließen zu lassen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen.

Sie wird aufgefordert, Instrumente zur Förderung von kleinbäuerlichen Strukturen bei der Adaption ihrer landwirtschaftlichen Infrastruktur zu entwickele um den Einsatz technologischer Innovationen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in der Landwirtschaft voranzutreiben.

Sie wird aufgefordert, die Potenziale der Nutzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu prüfen, insbesondere in Hinblick auf Möglichkeiten zur Verringerung der Tiersterblichkeit sowie von Ernteverlusten und Verlusten bei der Verarbeitung.

Sie wird aufgefordert, Maßnahmen zur künftigen Erhebung von Lebensmittelverschwendung im Bereich der Landwirtschaft zu setzen und bis spätestens 2020 ein bundesweites System zur Dokumentation zu implementieren, welches auch Gemeinden und Länder umfasst.

Sie wird außerdem aufgefordert, ab 2020 in jährlichen Publikationen den Fortschritt der Bemühungen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung in der Landwirtschaft in Österreich festzuhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.