298/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 14.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Selbständiger Entschließungsantrag gem. § 26 GOG

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Alfred NolI, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Transparenz von Abgeordnetenbezügen

Die aktuellen Regelungen im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz verlangen von Abgeordneten des Nationalrats nur eine teilweise Offenlegung des Einkommens, weil nur aktive Tätigkeiten zu melden sind. Beispielsweise sind einzelne Pensionsansprüche und auch Einkommen aus Kapital und Vermögen bisher nicht von der Meldepflicht erfasst. Die öffentliche Debatte der letzten Wochen zeigt jedoch, dass das Interesse an der Einkommenssituation von Nationalratsabgeordneten über das bisher zu Meldende hinausgeht. Nun ist ein höheres Maß an Transparenz erstrebenswert, doch sollte dieses nicht willkürlich eingefordert werden. Transparenz soll ein grundsätzlicher Anspruch an alle Nationalratsabgeordneten und Mitglieder des Bundesrates sein.

Auch im 2016 erschienenen Evaluierungsbericht zur Korruptionsprävention in Österreich[1] wird die äußerst lückenhafte Erfassung der Einkommenssituation von Nationalratsabgeordneten beanstandet. Gemäß den Ausführungen auf den Seiten 24-27 „gibt das bestehende System nur ein teilweises Bild der Informationen, die normalerweise für ein solides System zur Vermeidung von Interessenskonflikten benötigt werden, aber auch im Hinblick auf die Überprüfung möglicher (unrechtmäßiger) Bereicherung und Korruptionsrisiken. [...] Insbesondere müssen Abgeordnete keine Informationen zu Vermögen, Schulden und Verbindlichkeiten melden, und somit wird die tatsächliche Vermögenslage von Abgeordneten gar nicht im System erfasst, obwohl diese Informationen logischerweise die Meldepflicht in Bezug auf das Einkommen und berufliche Interessen ergänzen würden.“ Dieser Bericht zeigt, dass Österreich auch in der internationalen Diskussion zu mehr Transparenz angehalten wird.

Doch nicht nur die Empfehlungen der „Group of States against Corruption“ können als Anhalt für transparentere Regelungen dienen. Schweden hat eines der höchsten Niveaus an Einkommenstransparenz, auch in Bezug auf Abgeordnete. Dort sind die Steuererklärungen aller Abgeordneten öffentlich einsehbar. Abgeordnete stehen im Dienst der Bevölkerung. Es ist daher nur logisch, dass die Bevölkerung Einsicht in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Abgeordneten bekommt und damit etwa feststellen kann, ob der jeweilige Abgeordnete einem Interessenkonflikt unterliegt. Entsprechende Regelungen sind auch für Österreich sinnvoll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage mit Änderungen für das Bundesgesetz über die Transparenz und Unvereinbarkeiten für oberste Organe und sonstige öffentliche Funktionäre (Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz (Unv-Transparenz-G)) sowie für das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) in den Nationalrat einzubringen, welche die Empfehlungen der „Group of States against Corruption“ umsetzt und sich darüber hinaus an dem Transparenzniveau orientiert, wie es in Schweden für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Abgeordneten besteht.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unvereinbarkeitsausschuss vorgeschlagen.



[1] GRECO - Group of States against Corruption (2016): Vierte Evaluierungsrunde: Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten, Evaluierungsbericht Österreich [GrecoEvaI4Rep(2016)1].