301/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 14.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung einer Vergleichsmöglichkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Die Möglichkeit des Vergleichsversuches nach § 433 ZPO bewirkt in der zivilgerichtlichen Praxis eine enorme Kosten- und Arbeitsersparnis für sowohl Gerichte, als auch Verfahrensparteien. Überraschend erscheint vor diesem Hintergrund, dass es im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine solche Möglichkeit nicht gibt. Die massive Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichte könnte dadurch drastisch gesenkt, die Verfahren beschleunigt und die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens verringert werden. Zu Recht fordert der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) daher die Einführung eines solchen Instruments (Vgl DVVR, Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022, 10. Online unter https://uvsvereinigung.files.wordpress.com/2017/10/agenda-vg-2022.pdf). Die Schaffung eines verwaltungsgerichtlichen Vergleichs wäre ein wichtiger erster Schritt, um das im Regierungsprogramm formulierte Ziel der Verfahrensbeschleunigung und Effizienzsteigerung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Regierungsprogramm, 18) zu erreichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, gesetzliche Regelungen für einen verwaltungsgerichtlichen Vergleich nach dem Vorbild des § 433 ZPO, samt Exekutionsmöglichkeit nach Vorbild der EO, zu erarbeiten und als Regierungsvorlage im Nationalrat einzubringen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.