Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

Das Bundes-Verfassungsgesetz: BGBl. Nr. 1/1930 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/2018, wird wie folgt ergänzt:

Artikel 41a lautet:

Artikel 41a. Vor der Beschlussfassung durch den Nationalrat ist jeder Gesetzesvorschlag einer öffentlichen Begutachtung zu unterziehen, die unter Vorgabe angemessener Fristen allen im Sinne des Artikel 41 Abs. 2 Stimmberechtigten sowie betroffenen öffentlichen Stellen und privaten Institutionen im ausreichenden Maß die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumt. Soweit ein Gesetzesvorschlag nicht bereits vor Einbringung als Vorlage der Bundesregierung einem entsprechenden Begutachtungsverfahren unterzogen worden ist, hat der Nationalrat die Begutachtung einzuleiten. Nähere Bestimmungen über dieses parlamentarische Begutachtungsverfahren trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates.“