312/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 04.07.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Förderungswürdigkeit von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes

 

Neben öffentlichen Pflichtschulen wurden bisher im Rahmen der „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen“ auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht gefördert. Diese Vereinbarung läuft nun aus.

Im Rahmen des neuen Bildungsinvestitionsgesetzes werden künftig nur mehr “mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete ganztägige Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung” um dahingehende Förderungen ansuchen können.

Damit werden viele Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht wichtige Fördermittel verlieren. Diese Schulen leisten aber vielerorts sehr engagierte und qualitätsvolle Arbeit und haben in den letzten Jahren ihr Ganztagsangebot ausgebaut – im Vertrauen auf mündliche Zusagen aus dem Bildungsministerium, dass es hier zukünftig Unterstützung gebe. Ihre offensichtliche Benachteiligung in diesem Kontext ist nicht nachvollziehbar und nach Gesichtspunkten der Gleichberechtigung nicht zu rechtfertigen. Unter den aktuellen Bestimmungen werden diese Schulen nun einmal mehr finanziell benachteiligt und offensichtlich sukzessive ausgehungert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes förderungswürdig sind."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.