314/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 04.07.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ergebnisqualitätsmessung (A-OQI) im ambulanten Bereich vorantreiben

 

1) Im Bundeszielsteuerungsvertrag wurde bezüglich (ambulanter) Behandlungsqualität folgendes festgelegt:

„Die Qualitätsarbeit fördert die Patientensicherheit und den Behandlungserfolg nachhaltig. Die Versorgungsqualität wird als Orientierungshilfe für die Bevölkerung transparent gemacht. Eine umfassende, vergleichbare und standardisierte Qualitätsmessung im intramuralen und extramuralen Bereich stellt eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen dar.“

 Ziel S2/8: "Sicherstellung der Ergebnisqualität im gesamten ambulanten Bereich. Messgrößen im Zusammenhang mit den weiterführenden Arbeiten zur Qualitätsmessung im ambulanten Bereich noch zu entwickeln.“

 

2) Situation

Behandlungsqualitätsmessung im stationären Bereich (A-IQI):

Im stationären Bereich wird die Behandlungsqualität vom Gesundheitsministerium im Rahmen der A-IQI-Messung für verschiedenste Indikationen (z.B.: Hüftgelenksoperationen) berechnet. Dabei verschafft sich das Gesundheitsministerium anhand der Aufenthaltsdaten der Fondsspitäler (MBDS) einen Überblick, ob entsprechende Behandlungsqualität erbracht wird. Zwar werden die A-IQI-Berichte nach wie vor nicht auf KH-Ebene veröffentlicht, aber zumindest kann man aus dieser Berichterstattung entnehmen, wie viele Krankenhäuser bei den Qualitätsvergleichen auffällig waren.

Behandlungsqualitätsmessung im ambulanten Bereich (ÖQmed):

Im ambulanten Bereich wird die Qualitätsmessung durch ein Tochterunternehmen der ärztlichen Standesvertretung (Ärztekammer) durchgeführt, wodurch institutionell keine Unabhängigkeit gegeben ist. Dieses Qualitätsmesssystem enthält keine Indikationsvergleiche, wie im A-IQI, sondern basiert lediglich auf Prozess- und Strukturindikatoren.

 

3) Kritik an ÖQmed

2017 wurde ÖQmed durch die LSE-Studie stark in Frage gestellt. Dabei wurden die Qualitätsaktivitäten der ÖQMed und der österreichischen Praxen als wenig ambitioniert beschrieben, vor allem weil die Qualitätsarbeit nicht dem wissenschaftlichen Standard entspricht.

Zuletzt wurde ÖQmed auch massiv vom IHS kritisiert (siehe Studie „Qualität in Arztpraxen“). Lediglich die Bemühungen der OÖ ÄK wurden positiv hervorgehoben, wo mit A-OQI (Austrian Outpatient Quality Indicators) ein A-IQI-ähnliches Qualitätsmessungs-Instrument für den niedergelassenen Bereich entwickelt wurde. So die Kritik der IHS-Studie kurz zusammengefasst.

http://irihs.ihs.ac.at/4606/9/2018-ihs-report-czypionka-foessleitner-six-qualitaet-in-arztpraxen.pdf

Alles in allem steckt die Ergebnisqualitätsmessung im niedergelassenen Bereich noch in den Kinderschuhen und muss entlang von internationalen Beispielen institutionell neugeordnet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Behandlungsqualitätsmessung im ambulanten Bereich (A-OQI) anhand der Kritik der LSE-Studie und der IHS-Studie ("Qualität in Arztpraxen", 2018) voranzutreiben."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.