319/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 04.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich

BEGRÜNDUNG

Sowohl im Regierungsprogramm als auch in zahlreichen Forderungen an den Kulturbetrieb wird der Ausbau von privatem Engagement im Kunst- und Kulturbereich artikuliert: Einerseits sollen die Rahmenbedingungen für privates Engagement verbessert werden, andererseits sollen Künstlerinnen und Künstler sich nicht von öffentlichen Fördermitteln abhängig machen, sondern auch private Finanzierungsquellen erschließen.

Eine Möglichkeit dafür - wenngleich in der österreichischen Praxis noch nicht stark ausgeprägt - sind private Spenden für Kunst und Kultur. Diese sind seit dem Gemeinnützigkeitspaket 2015 steuerlich absetzbar, sofern die Empfänger der Spenden die im Gesetz definierten Voraussetzungen erfüllen und somit sogenannte „begünstigte Kunst- und Kultureinrichtungen" sind. Von den tausenden Kultureinrichtungen in Österreich haben es aber nur 111 auf die Liste der spendenbegünstigten Kultureinrichtungen geschafft. Und hier orten wir eine grobe Ungleichbehandlung: Es profitieren überwiegend die großen Kulturbetriebe, die bereits öffentlich gefördert werden, oder wie es die IG Kultur treffend formuliert: „Die Spendenabsetzbarkeit bietet keine Alternative zu öffentlichen Förderungen für Kunst- und Kultureinrichtungen, sondern setzt diese per Definition voraus."

Da somit keine alternativen Finanzierungsinstrumente gefördert, sondern gerade die bestehenden verfestigt werden, eignet sich diese Regelung nicht, um privates Engagement im Kunst- und Kulturbereich zu fördern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, wird ersucht, eine Änderung des § 4a Einkommenssteuergesetz dahingehend zu erwirken, dass die Absetzbarkeit von Spenden im Kunst- und Kulturbereich nicht mehr an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Spendenempfänger öffentliche Förderungen erhält."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.