320/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 04.07.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda

Genossinnen und Genossen

betreffend Vorlage eines Reformprogramms für das Bundesdenkmalamt

 

Im Sommer 2017 hat sich der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses im Parlament eingehend mit der Gebarung des Bundesdenkmalamtes (BDA) auseinandergesetzt. Grund dafür war der Bericht des Rechnungshofes Reihe BUND 2017/23, der zahlreiche Vorwürfe gegen das Bundesdenkmalamt enthielt. In zwei Sitzungen des Unterausschusses wurden Auskunftspersonen zu den Vorwürfen befragt und in der Sitzung des Rechnungshof­ausschusses vom 11. Oktober 2017 mit den Stimmen aller Parteien einstimmig ein Abschlussbericht verabschiedet.

 

In diesem Abschlussbericht, bei dem VertreterInnen aller Parteien (im Unterausschuss in der XXV. GP waren folgenden Parteien vertreten: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und Neos) ihre Vorstellungen eingebracht haben und der daher einen breiten Konsens darstellt, wurden auch einhellig wesentliche Forderungen für die Reform des Bundesdenkmalamtes aufgestellt. Da der Denkmalschutz die gebaute Geschichte Österreichs bewahrt, müssen folgende Punkte Berücksichtigung finden:

 

-    Das Bundesdenkmalamt hat die Aufgabe, das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Kulturgut gegen wirtschaftliche Interessen zu vertreten.

-    Das Bundesdenkmalamt soll bestmöglich mit privaten EigentümerInnen kooperieren: Es braucht Professionalität, Transparenz und Einheitlichkeit in der Spruchpraxis.

-    Das Bundesdenkmalamt soll seinen Servicecharakter verbessern, die Komplexität seiner Bescheide reduzieren und allgemein die Ermöglichung des Weiterbestehens von Denkmälern mit historischer oder künstlerischer Bedeutung in den Vordergrund stellen.

 

Wörtlich festgehalten wurden auch folgende Forderungen:

 

Zitat: „Ein treffsicheres und machbares Unterschutzstellungskonzept, transparente und einheitlich ausgelegte Standards und Förderrichtlinien sowie klare und genauestens eingehaltene Regeln zur Korruptionsprävention sind wichtige Maßnahmen zur Optimierung des BDA. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf den Forschungsbereich zu legen, hier gilt es eine transparente und nachvollziehbare Forschungsstrategie zu entwickeln.

 

Was die Zukunft des Bundesdenkmalamtes betrifft, sieht der Ausschuss weder eine Verländerung des Denkmalschutzes noch eine Ausgliederung des BDA als zielführend an. Vorrangiges Ziel einer Reform des BDA muss es sein, die Rolle des Amts zu stärken – insbesondere in personeller Hinsicht.“

 

 

Im zwischen ÖVP und FPÖ ausverhandelten Regierungsprogramm 2017 – 2022 findet der Denkmalschutz und das Bundesdenkmalamt ebenfalls Erwähnung.

 

Seite 2

 

Konkret heißt es unter der Überschrift „Moderner Bundesstaat“:

 

„Effizienzgewinnung bei der mittelbaren Bundesverwaltung

− Die Aufgaben einzelner Bundesbehörden sollen künftig in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden, z.B.: Bundesdenkmalamt, Bundessozialamt, Wildbach- und Lawinenverbauung“.

 

Diese Ankündigung steht im eklatanten Widerspruch zu den Forderungen aus dem einstimmig, auch mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, verabschiedeten Bericht des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses.

 

Auch im Kapitel „Kunst und Kultur“ des Regierungsprogrammes findet sich eine Neuaufstellung des Bundesdenkmalamtes und eine gesetzliche Erneuerung des Denkmalschutzes. Bisher wurden jedoch dem Parlament keine Regierungsvorlagen zu dem Thema übermittelt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, bis Anfang 2019 einen Vorschlag zur Reformierung des Bundesdenkmalamtes entlang des einstimmig beschlossenen Berichts des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zum Bundesdenkmalamt zu erarbeiten und dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen.

 

Das Maßnahmenpaket soll dabei vor allem folgende Punkte enthalten:

 

-         Verbleib des Denkmalschutzes in Bundeskompetenz,

-         gesetzliche Verankerung von Forschung, Denkmalpflege und Vermittlung als Aufgaben des Bundesdenkmalamtes

-         ein treffsicheres und machbares Unterschutzstellungskonzept,

-         transparente Standards und Förderrichtlinien zur Sicherstellung der Einheitlichkeit in der Spruchpraxis,

-         klare Regeln zur Korruptionsprävention und

-         eine transparente und nachvollziehbare Forschungsstrategie.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.